Steiermark: Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
Berufsbegleitendes Nachholen der Lehrabschlussprüfung
Einstellungen
Förderungswerber
Beschäftigte Personen ohne Lehrabschlussprüfung (oder mit maximal einer Lehrabschlussprüfung in einem anderen Tätigkeitsbereich), die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen möchten.
Förderungsgegenstand
- Spezielle Lehrgänge, die auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorbereiten
- Prüfungsgebühren für die Lehrabschlussprüfung
Ausschlussgrund
Die Kosten dürfen nicht vom Unternehmer oder Dritten getragen werden.
Art und Ausmaß der Förderung
100% der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung.
Die Verrechnung erfolgt über die jeweilige Bildungsinstitution
Anmerkung
Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark
Einreichung
Mittels Antragsformular (Download Word-Dokument) nach erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlussprüfung beim
Land Steiermark, Abteilung 11A – Soziales,
Burggasse 9, 8010 Graz
T +43 316 877-3438 od. 5974,
M abt11-foem@stmk.gv.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.