Burgenland: Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften – De-minimis-Beihilfe
Zuschuss zu Aus- und Weiterbildungskosten
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Selbstständig Erwerbstätige müssen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung eine Gewerbeberechtigung vorlegen und eine Pflichtversicherung bei der SVS im Burgenland nachweisen können.
Förderungszweck
Weiterbildung und Höherqualifizierung von Unternehmer:innen, Fach- und Führungskräften
Förderungsgegenstand
- Externe Bildungsmaßnahmen von
- Unternehmer:innen und Neugründer:innen sowie
- Fach- und Führungskräften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer derzeitigen Tätigkeit im Unternehmen stehen.
- Maßnahmen, welche für einen beruflichen Wechsel in ein neues Berufsfeld notwendig sind.
Die Bildungsmaßnahme muss überbetrieblich verwertbar sein.
Ausschlussgrund
Von einer Förderung ausgeschlossen sind z.B.:
- Bildungsmaßnahmen, mit denen bereits vor Einbringung des Förderungsansuchens begonnen wurde
- Bildungsmaßnahmen, die weniger als 32 Lehreinheiten (1 Lehreinheit = 50 Min.) umfassen
- Bildungsmaßnahmen für Fach- und Führungskräfte, bei denen keine fachbezogene Ausbildung im Vordergrund steht
- Bildungsmaßnahmen, deren Inhalte auf persönlichkeitsbildende Maßnahmen abzielen oder welche sich nicht eindeutig von Beratungs- und Coachingleistungen abgrenzen lassen
- Absolvierung eines Studiums an Universitäten oder Fachhochschulen, beziehungsweise sämtliche Lehrgänge mit einem akademischen Grad (Magister, Doktor, Bachelor, Master, MBA, MSc., etc.)
- Bildungsmaßnahmen im Rahmen der üblichen Betriebsaufwendungen eines Unternehmens, wie zB Standardkurse zur Einführung von neuen Beschäftigten, Anlernkurse an bestimmten Maschinen etc.
- Maßnahmen, die Beratungsleistungen darstellen, bei denen somit die Entwicklung des Unternehmens im Vordergrund steht
- produktspezifische Verkaufsschulungen sowie Produktschulungen
- Einschulungen im Zuge angekaufter betriebs-spezifischer Software
- Teilnahme an Meetings, Tagungen, Konferenzen, Symposien, Kongressen, etc.
- Workshops bzw. Maßnahmen mit Workshop-Charakter
- Prüfungsgebühren, Anmeldegebühren, Reisekosten, Nächtigungskosten, Evaluierungskosten, Verpflegungskosten, Literaturkosten
- interne Personalkosten
- gesetzlich vorgeschriebene, insbesondere wiederkehrende Bildungsmaßnahmen
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für förderbare Kosten von maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr. Das Projektvolumen darf 500 Euro nicht unterschreiten.
Der Basisfördersatz beträgt 25 % der anerkennbaren Kosten.
Bei Ausbildungsmaßnahmen in fokussierten Bereichen (siehe Punkt 7.3. der Richtlinie) kann ein Aufschlag von 25 % bei KMU und von 10 % bei Großunternehmen vergeben werden.
Anmerkung
Die Förderhöhe bei KMU beträgt maximal 50 % der anerkennbaren Kosten, für Großunternehmen maximal 35%.
Einreichung
Der Förderantrag ist mit dem dafür vorgesehenen Formular vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch am 1. Kurstag, bei der Förderstelle einzubringen: Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.