Rückenansicht mehrerer Personen, die in Reihen an Tischen sitzen und nach vorne blicken, wo eine Person steht. Auf den Tischen liegen Unterlagen.
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Burgenland: Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften – De-minimis-Beihilfe

Zuschuss zu Aus- und Weiterbildungskosten

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2027
Standort:
Burgenland
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen

Förderungswerber 

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Selbstständig Erwerbstätige müssen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung eine Gewerbeberechtigung vorlegen und eine Pflichtversicherung bei der SVS im Burgenland nachweisen können.

Förderungszweck 

Weiterbildung und Höherqualifizierung von Unternehmer:innen, Fach- und Führungskräften

Förderungsgegenstand

  • Externe Bildungs­­maßnahmen von
    • Unternehmer­:innen und Neugründer:innen sowie
    • Fach- und Führungs­kräften, die in unmittel­barem Zusammen­hang mit ihrer derzeitigen Tätigkeit im Unternehmen stehen.
  • Maßnahmen, welche für einen beruflichen Wechsel in ein neues Berufsfeld notwendig sind.

Die Bildungs­­maßnahme muss überbetrieb­lich verwertbar sein.

Ausschlussgrund 

Von einer Förderung ausgeschlossen sind z.B.:

  • Bildungsmaßnahmen, mit denen bereits vor Einbringung des Förderungsansuchens begonnen wurde
  • Bildungsmaßnahmen, die weniger als 32 Lehreinheiten (1 Lehreinheit = 50 Min.) umfassen
  • Bildungsmaßnahmen für Fach- und Führungskräfte, bei denen keine fachbezogene Ausbildung im Vordergrund steht
  • Bildungsmaßnahmen, deren Inhalte auf persönlichkeitsbildende Maßnahmen abzielen oder welche sich nicht eindeutig von Beratungs- und Coachingleistungen abgrenzen lassen
  • Absolvierung eines Studiums an Universitäten oder Fachhochschulen, beziehungsweise sämtliche Lehrgänge mit einem akademischen Grad (Magister, Doktor, Bachelor, Master, MBA, MSc., etc.)
  • Bildungsmaßnahmen im Rahmen der üblichen Betriebsaufwendungen eines Unternehmens, wie zB Standardkurse zur Einführung von neuen Beschäftigten, Anlernkurse an bestimmten Maschinen etc.
  • Maßnahmen, die Beratungsleistungen darstellen, bei denen somit die Entwicklung des Unternehmens im Vordergrund steht
  • produktspezifische Verkaufsschulungen sowie Produktschulungen
  • Einschulungen im Zuge angekaufter betriebs-spezifischer Software
  • Teilnahme an Meetings, Tagungen, Konferenzen, Symposien, Kongressen, etc.
  • Workshops bzw. Maßnahmen mit Workshop-Charakter
  • Prüfungsgebühren, Anmeldegebühren, Reisekosten, Nächtigungskosten, Evaluierungskosten, Verpflegungskosten, Literaturkosten
  • interne Personalkosten
  • gesetzlich vorgeschriebene, insbesondere wiederkehrende Bildungsmaßnahmen

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für förderbare Kosten von maximal € 15.000,-- pro Kalenderjahr. Das Projektvolumen darf € 500 nicht unterschreiten.

Der Basisfördersatz beträgt 25 % der anerkennbaren Kosten.

Bei Ausbildungsmaßnahmen in fokussierten Bereichen (siehe Punkt 7.3. der Richtlinie) kann ein Aufschlag von 25 % bei KMU und von 10 % bei Großunternehmen vergeben werden.

Anmerkung 

Die Förderhöhe bei KMU beträgt maximal 50 % der anerkennbaren Kosten, für Großunternehmen maximal 35%.

Einreichung 

Der Förderantrag ist mit dem dafür vorgesehenen Formular  vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch am 1. Kurstag, bei der Förderstelle einzubringen:  Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH

Richtlinientext als PDF 

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.