Die Hände einer Person liegen auf der Tastatur eines Laptops. Darüber ist grafisch eine Website gelegt. Innerhalb der Website steht ChatGPT sowie Ai. Außerdem sind darin Sprechblasen
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Agrarhandel Oberösterreich: Geförderte Rechtsberatung – Digitalisierung im Handel

In Kooperation mit Vertrauensanwalt FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller, LL.M.(LSE, London)

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis der Fördertopf ausgeschöpft ist
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Cybersecurity
Digitalisierung

Förderungswerber 

Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Agrarhandel. 

Förderungsgegenstand

In der schnelllebigen Welt des Internethandels sind Betreiber von Websites- und Shops einem stetigen Wandel der Rechtsvorschriften unterworfen. Die Vielzahl an gesetzlichen Anforderungen in Bereichen wie Datenschutz, IT-Sicherheit und E-Commerce stellt für viele eine erhebliche Herausforderung dar.  Um unseren Mitgliedern eine optimale rechtliche Basis zu gewährleisten, stellt das Gremium seinen aktiven Mitgliedern ab 1.1.2025 jährlich einen Gutschein im Wert von EUR 90,00 exkl. USt. zur Verfügung. Dieser kann beliebig für Beratungs-Pakete für „mit oder ohne Webshop“ eingelöst werden.

Ausschlussgrund 

  • Kein aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Agrarhandel
  • Fördertopf ausgeschöpft

Art und Ausmaß der Förderung 

Gutschein für ein Beratungs-Paket im Wert von EUR 90,00 exkl. USt. sowie Sonderkonditionen bei den Honorarsätzen der Kanzlei.

Nach Anforderung des Gutscheins nimmt der Vertrauensanwalt Kontakt mit Ihnen auf.

Anmerkung 

Details zu den Beratungs-Paketen finden Sie beim Online-Antragsformular auf wko.at

Einreichung 

Online-Antragsformular Gutschein

Richtlinientext als PDF 

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Förderanträge werden nach Ein­langen abgear­beitet. Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden. Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Agrarhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.