Antragsformulare Steuererklärungen liegen auf einem braunen Holzuntergrund während ein gläsernes Sparschwein mit Euro-Münzen und Euro-Scheinen darauf steht, daneben liegen weitere Eurogeldscheine und ein Taschenrechner sowie ein Bleistift
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Agrarhandel Oberösterreich : Kostenlose Nachfolge-Rechtsberatung – bei Betriebsübergabe/-übernahme

Übernahme des Selbstbehaltes

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis der Fördertopf ausgeschöpft ist
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber 

Gefördert werden aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Agrarhandel. 

Förderungsgegenstand

Pro Mitgliedsbetrieb wird eine Nachfolge-Rechtsberatung bei Betriebsübernahme/-übergabe oder Betriebsauflösung pro Jahr gefördert, gültig für Beratungen ab dem 1.1.2025.

Ausschlussgrund 

  • Kein aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Agrarhandel
  • Grundumlagenrückstand
  • Fördertopf ausgeschöpft

Art und Ausmaß der Förderung 

Der Selbstbehalt von € 125 wird nach erfolgter Beratung refundiert

Einreichung 

Online-Antragsformular

Richtlinientext als PDF 

Antragsteller ist der Mitgliedsbetrieb. Förderanträge werden nach Ein­langen abgear­beitet. Die Förderung wird nur dann bewilligt und ausbezahlt, wenn alle Förderkriterien erfüllt werden und die dafür benötigten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden. Das Landesgremium behält sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.

Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme des Landesgremiums OÖ Agrarhandel. Es besteht kein Rechtsanspruch.


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.