Schanigärten in Wien
Alle Informationen zum Wiener Gastgarten und Schanigarten
Lesedauer: 3 Minuten
Ganzjahresschanigärten, Betriebspflicht und Heizgeräte – Mehr Infos
Details
Wenn die warme Jahreszeit die Gäste ins Freie lockt, denken viele Gastronomen an einen Schanigarten. Grundsätzlich gibt es seit Herbst 2023 die Möglichkeit, Schanigärten das ganze Jahr über zu bekommen.
Daher sollte man schon im Herbst des Vorjahres einen Antrag stellen, damit im neuen Jahr alle Bewilligungen erteilt sind.
Einen Schanigarten beantragt man beim zuständigen Betriebsanlagenzentrum. Wie das geht, zeigt Ihnen unser Schanigartenvideo und unser Schanigartenleitfaden. Dieser gibt wertvolle Tipps zur Ausgestaltung und zur Antragstellung.
In der Schanigartenverhandlung oder unmittelbar danach sollten sie auch ihre Betriebsanlage auf den Schanigarten ausdehnen (Betriebsanlagenrechtliche Erklärung - Anzeige Gastgartenbetrieb gemäß § 76a-Gewerbeordnung). Dies ist aber nur einmal zu machen, außer man vergrößert den Schanigarten oder ändert seine Lage.
Falls Sie Rückfragen haben:
Schanigarten bis 24 Uhr im Sommer
2024 hat die Stadt Wien wieder für bestimmte Bereiche der Stadt die Möglichkeit geschaffen, die Schanigärten bis 24 Uhr offen zu halten. Das dürfen Sie dann tun, wenn
- Sie im Bereich der angeführten Bezirke/Straßen Ihren Standort haben (siehe Bezirks-/Straßenliste "Schanigärten bis 24 Uhr im Sommer " (PDF)
- Sie in Ihrem Betriebsanlagenbescheid keine gesonderte Schließzeit (z. B. 23 Uhr) angeführt haben. Das hätte dann Vorrang.
Die längeren Öffnungszeiten gelten 2024 vom 14. Juni bis inkl. 14. September.
Übernahme eines bestehenden Schanigartens
Wenn Sie einen Betrieb übernehmen, der bereits eine Bewilligung für einen Schanigarten besitzt, können Sie diese Bewilligung auf ihren Betrieb umschreiben lassen. Denn derjenige, der einen Schanigarten betreibt, sollte auch der Inhaber der Schanigartenbewilligung sein. Für die Umschreibung muss die Betriebsübernahme vom Rechtsnachfolger innerhalb von 12 Wochen beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt angezeigt werden.
Voraussetzungen
- die Bewilligung ist noch nicht abgelaufen
- Sie stellen den Antrag auf Umschreibung binnen 12 Wochen ab Rechtsübergang (Kauf, Pacht, Miete)
- es gibt keinen Versagungsgrund
Wenn die Bewilligung bereits abgelaufen ist, muss man einen neuen Antrag stellen. Wenn sich nichts an der Größe oder Ausgestaltung (Möblierung) des Schanigartens ändert, wird der Antrag vermutlich schnell bewilligt.
Wenn es aber einen Versagungsgrund für den Schanigarten gibt, den es zur Zeit der Bewilligung des Vorgängers noch nicht gegeben hat, wird es schwierig. Solche Versagungsgründe können sein:
- zu geringer Restgehsteig (mindestens 2 m müssen trotz Schanigarten übrig bleiben)
- Schanigarten liegt vor einem anderen Betrieb/Gebäude,
- die Möblierung/Einfriedung passt nicht mehr ins Stadtbild
- ein Radweg oder eine Behindertenleitsystem ist dazugekommen
In manchen Fällen kann man durch Änderungen am Schanigarten trotzdem eine Bewilligung bekommen, in anderen Fällen kann es aber auch sein, dass durch die Betriebsübernahme die Möglichkeit für einen Schanigarten entfällt!
Den Antrag auf Übernahme/Verlängerung finden sie unter den Downloads "Antragsformular für Schanigärten".
Der Vorbesitzer kann allenfalls die Möbel, Schirme und die Einfriedung mitverkaufen. Die Fläche, auf der der Schanigarten steht, kann nur der Grundeigentümer vergeben, und der ist bei öffentlichem Grund die Stadt Wien (zuständige Behörde).
Barrierefreie Ausgestaltung
Immer öfter bestehen die Behörden darauf, dass Schanigärten, die an der Fassade aufgestellt werden, barrierefrei auszugestalten sind. Dazu gibt es auch eine Auflage in Ihrem Bescheid.
Hier finden sie die Details und Beispiele für die Umsetzung: Barrierefreie Ausgestaltung.
Zonenregelung
Bei Schanigärten, Kiosken und Verkaufsständen sind die Tarife unterschiedlich hoch, je nachdem, wo die Straßennutzung erfolgen soll – siehe Plan.
Zone 1: (23,10 Euro - pro m²)
viele Fußgängerzonen des 1. Bezirkes, Rotenturmstraße, Jasomirgottstraße, innere Mariahilfer Straße, Neubaugasse zwischen Lindengasse und Mariahilfer Straße
Zone 2: (11,70 Euro – pro m²)
Fußgänger- und Begegnungszonen, Ring, Franz-Josefs-Kai, Reinprechtsdorfer Straße sowie Teile der Praterstraße, der Taborstraße, der Landstraßer Hauptstraße, der Linken Wienzeile und der Zollergasse
Zone 3: (2,40 Euro – pro m²)
sonstige Straßen und Wohnstraßen
Dauerbewilligte Schanigärten
Bis 2013 gab es die gesetzliche Möglichkeit, einen Schanigarten auf Dauer bewilligt zu bekommen. Seither werden nur mehr befristete Bewilligungen für maximal 7 Jahre ausgestellt.
2016 wurde in einer Gesetzesänderung (GAG) festgelegt, dass alle älteren, dauerbewilligten Schanigärten auslaufen. Daher sind alle dauerbewilligten Schanigärten Ende 2022 ausgelaufen.
Die Wirtschaftskammer Wien hat im Februar 2022 alle betroffenen Betriebe angeschrieben und empfohlen, um Verlängerung anzusuchen. Im Laufe des Jahres 2022 wurden sehr viele dauerbewilligte Schanigärten neu bewilligt. Woran erkennen Sie, ob Ihr Schanigarten dauerbewilligt ist? In Ihrem Bescheid steht kein Enddatum!
Sollten Sie einen Schanigartenbescheid ohne Enddatum besitzen und haben Sie nicht um Verlängerung angesucht, so dürfen Sie Ihren Schanigarten ab 1.3.2023 nicht mehr aufstellen. In diesem Fall: schnell Antrag stellen!
Winterschanigärten
Mehr Infos zu Winterschanigärten bzw. Ganzjahresschanigärten.
Pssst-Schild an den Eingängen zu den Schanigärten zum Ausdrucken
Schanigärten bis 75 Plätze können normalerweise bis 23:00 Uhr offen gehalten werden, müssen dafür aber an allen Zugängen ein gut leserliches Schild aufweisen, in dem die Gäste ersucht werden, sich leise zu verhalten.
Dieses Schild schickt Ihnen im Format A3 ihre Fachgruppe auf Anforderung zu. Sie können es aber auch selbst ausdrucken, wobei wir ein Mindestformat von A4 empfehlen, damit es deutlich erkennbar ist.