Friseure, Landesinnung

Haftpflichtversicherung für Friseure

Vorteile für Mitglieder

Lesedauer: 1 Minute

24.07.2024

Haftpflichtversicherung über die Landesinnung

Die Landesinnung der Friseure hat eine Haftpflichtversicherung für ihre Mitgliedsbetriebe abgeschlossen. Mit der Gewerbeanmeldung Friseur und Perückenmacher (Stylist) gem. § 94 Z 22 GewO 1994 (oder einer etwaigen eingeschränkten Form des Gewerbes) sind Sie automatisch mitversichert. Die Abrechnung erfolgt über die Grundumlage, es werden keine zusätzlichen Gebühren fällig.

Weitere Informationen finden Sie rechts im Downloadbereich.

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