Sparte Transport und Verkehr
Euroklassenfahrverbot
Seit 1.1.2023 gilt das Euroklassen-Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn zwischen Langkampfen und Zirl auch für Lastkraftfahrzeuge der Euroklasse V.
Lesedauer: 1 Minute
Euroklassen-Fahrverbote (LGBl. 43/2016 idF. LGBl. 80/2019)
- gültig zwischen Straßenkilometer 6,35 (bei Langkampfen) und 90,00 (bei Zirl) in beide Fahrtrichtungen
- für Lkw, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Sattelzugmaschinen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem hzG über 7,5 t sowie für Lkw und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der hzG beider Fahrzeuge 7,5 t übersteigt, jeweils der Euroklassen 0, I, II, III, IV und V
- Das Befahren ist nur zulässig, wenn die Zugehörigkeit zur betreffenden Euroklasse nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis ist wie folgt zu erbringen:
- bei Lkw mit und ohne Anhänger, Sattelkraftfahrzeugen und Sattelzugmaschinen durch Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges nach der IG-L - Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung;
- bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit und ohne Anhänger durch Mitführen eines entsprechenden Dokuments (insb. COP-Dokument, Zulassung für das Kraftfahrzeug, wenn die NOx-Emission direkt aus der Zulassung ersichtlich ist, oder geeigneter Herstellernachweis).
Ausnahmen (Auszug)
- Fahrten mit Kfz im Vor- und Nachlaufverkehr zur Eisenbahnverladung (Nachweis durch ein entsprechendes Dokument erforderlich)
- zum Bahnterminal Hall in Tirol (Zufahrt nur in Fahrtrichtung Osten, Abfahrt nur in Fahrtrichtung Westen)
- zum Bahnterminal Wörgl (Zufahrt nur in Fahrtrichtung Westen, Abfahrt nur in Fahrtrichtung Osten);
- Anmerkung: Damit gilt diese Ausnahme nicht für Abfahrts- bzw. Zielorte zwischen Hall und Wörgl!
- Fahrten mit historischen Fahrzeugen im Sinne des Kraftfahrgesetzes (KFG);
- Fahrten des Bundesheeres oder ausländischer Truppen, die sich in Österreich aufhalten, oder Fahrten von Hilfstransporten anerkannter Organisationen;
- Fahrten mit hoch spezialisierten und besonders kostenaufwändigen Kfz wie z.B. Betonmischfahrzeuge, Abschleppfahrzeuge und Autokranlastkraftwagen zum Versetzen schwerer Lasten;
Zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Stand: 18.04.2023