Lächelnde Frau aus Taxi blickend
© Africa Studio | stock.adobe.com
Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Taxitarife und Mindestentgelte für die Steiermark

Lesedauer: 3 Minuten

In der Steiermark gelten für Graz & Graz-Umgebung und die übrige Steiermark verbindliche Taxitarife und Mindestentgelte für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienst bestellt werden, die nicht unterschritten werden dürfen.

Ausnahmen vom Taxitarif sind im Gelegenheitsverkehrsgesetz österreichweit einheitlich festgelegt.

Taxi
© cameris | stock.adobe.com

Mindestentgelte für über Kommunikationsdienste bestellte Fahrten

Für über Kommunikationsdienste (Telefon, App oder Internet) bestellte Fahrten wurden in den Tarifverordnungen Mindestentgelte festgelegt. Für diese Beförderungen kann der Fahrpreis frei vereinbart werden, die Mindestentgelte dürfen aber nicht unterschritten werden. Natürlich können diese Fahrten auch zum Taxitarif mit Taxameter durchgeführt werden.

Eine Preisvereinbarung unter Einhaltung des Mindestentgelts wird zwischen Taxiunternehmen und Kund/innen vereinbart. Eine Vereinbarung kommt nur dann zustande, wenn beide dem Fahrpreis zustimmen. Die Start- und Zieladresse sowie der Preis müssen festgelegt werden und der Kunde muss vor Fahrtantritt eine schriftliche Bestätigung erhalten.

Bei Fahrten, die unter eine Ausnahme vom Taxitarif gemäß § 14 Absatz 1a Gelegenheitsverkehrsgesetz fallen, muss das Mindestentgelt nicht angewendet werden.

Eckpunkte Taxitarif Graz & Graz-Umgebung

Der Grundtarif für Tag- und Nachtfahrten beträgt 4,90 Euro.

Der Kilometertarif beträgt für Tagfahren (6.00 bis 20.00 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage) 2,00 Euro bis 12 Kilometer und 2,50 Euro über 12 Kilometer. Für Nachtfahrten (von 20.00 bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen) beträgt der Streckentarif 2,20 Euro bis 12 Kilometer und 2,50 Euro über 12 Kilometer.

Das Warteentgelt beträgt für jede volle Stunde 30,00 Euro. Für Fahrten mit mehr als 4 Personen, für Fahrten mit Schneeketten und bei der Beförderung von Sportgeräten mit einer Vorrichtung werden Zuschläge verrechnet, wobei ein Zuschlag 2,50 Euro entspricht.

Für Fahrten, die nicht in der Standortgemeinde des Unternehmens beginnen und nicht durch oder in die Standortgemeinde führen, wird ebenfalls ein Zuschlag pro 2 begonnenen Kilometern für die Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes verrechnet. Ausgenommen davon sind Fahrten, die in Gemeinden beginnen, für die eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde.

Mindestentgelt für Graz & Graz-Umgebung

Für Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden und für die eine Vereinbarung über den Fahrpreis sowie den Abfahrts- und Zielort getroffen wird, ist zumindest das Mindestentgelt zu verrechnen. Das Mindestentgelt bestehend aus einem einmaligen Grundentgelt in Höhe von 4,90 Euro und einem Streckenentgelt in Höhe von 1,80 Euro pro angefangenem Kilometer der Fahrtstrecke, wenn die Fahrt im Tarifgebiet für Graz & Graz-Umgebung beginnt und endet.

Wenn der Beginn und/oder das Ende der Fahrt außerhalb des Tarifgebietes für Graz & Graz-Umgebung liegt, besteht das Mindestentgelt aus einem einmaligen Grundentgelt in Höhe von 5,00 Euro und einem Streckenentgelt von 2,20 Euro pro angefangenem Kilometer der Fahrtstrecke.

Vor Fahrtantritt hat die/der Gewerbetreibende oder die Lenkerin/der Lenker dem Fahrgast eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Fahrtstrecke (Abfahrts- und Zielort) und über den vereinbarten Fahrpreis auszustellen. Das Mindestentgelt darf nicht unterschritten werden. Wurde ein Fahrpreis vereinbart, muss kein Fahrpreisanzeiger verwendet werden.

Eckpunkte Taxitarif Steiermark

Der Grundtarif für Tag- und Nachtfahrten beträgt 5,00 Euro.

Der Kilometertarif beträgt für Tagfahren (6.00 bis 20.00 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage) 2,60 Euro bis 5 Kilometer und 2,50 Euro über 5 Kilometer. Für Nachtfahrten (von 20.00 bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen) beträgt der Streckentarif 3,00 Euro bis 5 Kilometer und 2,50 Euro über 5 Kilometer.

Das Warteentgelt beträgt für jede volle Stunde 30,00 Euro. Für Fahrten mit mehr als 4 Personen, für Fahrten mit Schneeketten und bei der Beförderung von Sportgeräten mit einer Vorrichtung werden Zuschläge verrechnet, wobei ein Zuschlag 2,50 Euro entspricht.

Für Fahrten, die nicht in der Standortgemeinde des Unternehmens beginnen und nicht durch oder in die Standortgemeinde führen, wird ebenfalls ein Zuschlag pro 2 begonnenen Kilometern für die Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes verrechnet. Ausgenommen davon sind Fahrten, die in Gemeinden beginnen, für die eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde.

Mindestentgelt in der Steiermark (ausgenommen Graz & Graz-Umgebung)

Für Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden und für die eine Vereinbarung über den Fahrpreis sowie den Abfahrts- und Zielort getroffen wird, ist zumindest das Mindestentgelt zu verrechnen. Das Mindestentgelt besteht aus einem einmaligen Grundentgelt in Höhe von 5,00 Euro und einem Streckenentgelt in Höhe von 2,20 Euro pro angefangenem Kilometer der Fahrtstrecke.

Liegt der Beginn und das Ende der Fahrt in Graz oder im politischen Bezirk Graz-Umgebung, besteht das Mindestentgelt aus einem einmaligen Grundentgelt in Höhe von 4,90 Euro und einem Streckenentgelt von 1,80 Euro pro angefangenem Kilometer der Fahrtstrecke.

Vor Fahrtantritt hat die/der Gewerbetreibende oder die Lenkerin/der Lenker dem Fahrgast eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Fahrtstrecke (Abfahrts- und Zielort) und über den vereinbarten Fahrpreis auszustellen. Das Mindestentgelt darf nicht unterschritten werden. Wurde ein Fahrpreis vereinbart, muss kein Fahrpreisanzeiger verwendet werden.


Die Tariftabellen für Graz & Graz-Umgebung und die übrige Steiermark, die Weblinks zu den Verordnungen über die Festsetzung der Taxitarife (RIS) und die Ausnahmen vom Taxitarif gemäß Gelegenheitsverkehrsgesetz finden Sie im Downloadbereich.



Stand: 15.02.2023