Finanzdienstleister, Fachverband

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Praxisfragen zur Geldwäscheprävention, Risikoerhebungsbögen und Wissenswertes

Lesedauer: 3 Minuten

1. Service der WKO

Folgende Informationen können Sie auf der Serviceseite der WKO zur Geldwäschebekämpfung und Wirtschaftliche Eigentümer-Register abrufen:

2. BMDW - Fragen und Antworten für die Praxis

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat auf seiner Homepage Fragen und Antworten für die Praxis zu den Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nach der Gewerbeordnung 1994 veröffentlicht. Diese werden laufend aktualisiert. Zu weiteren Informationen des BMDW.

3. Die Vierte Geldwäscherichtlinie - RL (EU) 2015/849

Die Geldwäsche-Richtlinien der EU sollen verhindern, dass illegale Geldsummen in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. Das Ziel ist daher, das Finanzsystem durch Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung zu schützen. Die jeweils aktuelle Geldwäsche-Richtlinie ersetzt die bis dahin bestehende.

Die Vierte Geldwäscherichtlinie - RL (EU) 2015/849 - war bis 26.6.2017 umzusetzen, dh seit spätestens diesem Stichtag gelten die aktuellen Bestimmungen. 

4. Die Fünfte Geldwäscherichtlinie - RL (EU) 2018/843 

Die sogenannte "fünfte Geldwäscherichtlinie" Richtlinie (EU) 2018/843 ist seit 30.5.2018 in Kraft. Die Änderungen dieser Richtlinie sind zusammen mit der vierten Geldwäscherichtlinie zu lesen. Sie sieht erstmals auch eine Definition der "virtuellen Währung" vor.

Die wichtigste Änderung für Finanzdienstleister betrifft die Versteigerer, welche nämlich künftig auch den Geldwäschebestimmungen unterliegen, wenn sich der Wert der Transaktion auf 10.000 EUR, bar oder unbar, oder mehr beläuft.

Die Mitgliedstaaten hatten die Richtlinie bis 10.1.2020 umzusetzen, Österreich konnten die Umsetzung bis dahin allerdings nicht gewährleisten. 

5. Geldwäscherichtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche – RL (EU) 2018/1673

Die Richtlinie (EU) 2018/1673 ist seit 12.11.2018 in Kraft.

Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung der Strafbarkeit der Geldwäsche sowie der strafprozessualen Voraussetzungen für die Verfolgung von Geldwäsche in den EU-Staaten sowie zur internationalen Zusammenarbeit.

Umsetzungsfrist der Richtlinie ins nationale Recht war der 3.12.2020. 

6. Der Vorschlag zur Sechsten Geldwäscherichtlinie - COM(2021) 423 final

Der Richtlinienvorschlag - COM(2021) 423 final - soll die vierte und fünfte Geldwäscherichtlinie aufheben und ersetzen. Er ist Teil des Pakets (Aktionsplan der Kommission) für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das ergänzend dazu folgende Elemente enthält (alle vom 20.07.2021):

  • einen Vorschlag für eine Verordnung über die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - COM(2021) 420 final
  • einen Vorschlag für eine Verordnung über die Einrichtung einer EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - COM(2021) 421 final
  • eine Neufassung der Verordnung (EU) 2015/847 - COM(2021) 422 final.

7. Nationale Umsetzung der Geldwäscherichtlinien

8. Meldestelle Geldwäsche und goAML

Über die Homepage des Bundesministerium für Inneres (BMI) gelangen Sie zu allen Meldestellen. Die Meldestelle Geldwäsche ist den Meldestellen des Bundeskriminalamtes zugehörig. Dort finden Sie auch das Meldeformular.

goAML ist eine international eingesetzte Software, welche bereits seit 2018 im Probebetrieb von der österreichischen Financial Intelligence Unit des Bundeskriminalamtes (A-FIU) = Geldwäschemeldestelle eingesetzt wird. Das Meldungsportal goAML ist seit 1.4.2021 der einzige Kanal, um Verdachtsmeldungen an die österreichische Geldwäschemeldestelle zu übermitteln. Zugang und nähere Informationen dazu finden Sie auf www.usp.gv.at (unter Themen /Steuern & Finanzen/ Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung/ Geldwäschemeldestelle).

9. Wissenswertes

Weitere nützlich Links und Informationen:

Stand: 26.08.2024