Kollektivverträge für die Holzindustrie
Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge
Lesedauer: 1 Minute
Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen sowie Lehrlinge.
Kollektivvertragserhöhung 2024 in der Holzindustrie
Wie in den KV-Verhandlungen 2023 vereinbart, ist die Basis für die Erhöhung der kollektivvertragen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie der IST-Löhne und IST-Gehälter ab 1.5.2024 der VPI 12-Monats-Schnitt Februar 2023 bis Jänner 2024. Dieser 12-Monats-Schnitt wird um 0,50% erhöht.
Der 12-Monats Durchschnitts-VPI von Februar 2023 bis Jänner 2024 beträgt 7,32 %. Die kollektivvertragen Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie der IST-Löhne und IST-Gehälter sind somit ab 1.5.2024 um 7,82 % zu erhöhen.
Nachfolgend finden Sie:
Lohn- und Gehaltstabellen
- Mindestlöhne für die Arbeiter der HVI, der Säge- und der Faser- und Spanplattenindustrie,
- Gehaltstabellen für die Angestellten der Holzverarbeitenden Industrie
- Gehaltstabellen für die Angestellten der Sägeindustrie
Kollektivverträge Arbeiter
- Kollektivvertrags-Text für Arbeiter
- Kollektivvertrag für die Faser und Spanplattenindustrie
- Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter in der holzverarbeitenden Industrie 2024
- Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter in der Sägeindustrie 2024
Kollektivverträge Angestellte
- Kollektivvertrags-Text für Angestellte
- Rahmenkollektivvertrag für Angestellte in der holzverarbeitenden Industrie 2024
- Rahmenkollektivvertrag für Angestellten in der Sägeindustrie 2024
Der 2-Jahres-Abschluss 2023 im Überblick:
Gehaltsrechtlicher Teil:
Ab 1. Mai 2023:
- Erhöhung der Ist-Löhne sowie Ist-Gehälter um 9,7 %
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne, der Mindestgehälter, der sonstigen Zulagen und Eurowerte und der kaufmännischen Lehrlingseinkommen (Ausnahme 1. Lehrjahr) um 9,80 %; Ausnahmen - für folgende Lohngruppen gilt ein Stundenlohn von 13,77 Euro:
- Lohngruppe III holzverarbeitende Industrie
- Lohngruppe IV Sägeindustrie
- Faser- und Spanplattenindustrie:
- Lohngruppe V der Lohnordnung 05
- Lohngruppe IV der Lohnordnung 67
- Erhöhung des Holzdeputats für Arbeiter in der Sägeindustrie auf 17,00 Euro (einmalig und ohne Präjudiz)
Ab 1. Mai 2024:
- Erhöhung um 0,5 % für kollektivvertragliche und Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie für Ist-Löhne und Ist-Gehälter zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr (Basis: Februar 2023 bis inkl. Jänner 2024)
- Die Mindestlöhne in folgenden Lohngruppen müssen jedenfalls 2.300 Euro pro Monat betragen:
- Lohngruppe IV und V holzverarbeitende Industrie
- Lohngruppe V Sägeindustrie
- Faser- und Spanplattenindustrie:
- Lohngruppe VI der Lohnordnung 05
- Lohngruppe V der Lohnordnung 67
- Die Mindestgehälter in den Verwendungsgruppen I und II der holzverarbeitenden Industrie müssen jedenfalls 2.000 Euro betragen.
- Das Mindestgehalt in der Verwendungsgruppe III der holzverarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie muss jedenfalls 2.300 Euro betragen.
Gesamtlaufzeit 2 Jahre bis zum 30.04.2025
Rahmenrechtlicher Teil:
- Drei zusätzliche bezahlte Urlaubstage für begünstigte Behinderte (Arbeiter und Angestellte)
- Erhöhung des Taggeldes der Reiseaufwandsentschädigung ab 1.5.2023 auf 45 Euro und ab 1.5.2024 auf 48 Euro.
Einsetzung einer Arbeitsgruppe
- Zu 4 Tage-Woche Modellen
- Zu Treuegeldeinführung
Stand: 21.06.2024