Fahrzeugtechnik, Bundesinnung

Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnungen

Gesetzliche Bestimmungen für Berufe in der Fahrzeugtechnik

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Die Berufsausbildung ist durch Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnungen gesetzlich geregelt. Auch die Erlangung des Meistertitels oder die Berufsausübung als Selbständiger Karosseriebauer oder Kraftfahrzeugtechniker unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.

Berufsausbildung, Lehre

Ausbildungsordnung Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik

Ausbildungsordnung Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker

Ausbildungsordnung Lehrberuf Karosseriebautechnik

Ausbildungsverordnung im Lehrberuf Reifen- und Vulkanisationstechnik

Ausbildung von Jugendlichen an Maschinen im Bereich des Karosseriebau

Meisterprüfung, Gewerbezugang

Kraftfahrzeugtechnik

Meisterprüfungsordnung (MPO) für Kraftfahrzeugtechniker gültig ab 1.2.2004

Karosseriebauer, Karosseriespengler, Karosserielackierer

1. Novelle Meisterprüfungsordnung (MPO) Karosseriebauer

Meisterprüfungsordnung (MPO) für Karosseriebauer gültig bis 30.4.2006

Meisterprüfungsordnung (MPO) für Karosseriebautechniker gültig ab 1.11.2011

Meisterprüfungsordnung (MPO) für Karosseriebauer gültig bis 31.10.2011

Zugangsverordnung zum Gewerbe Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer

Vulkaniseure

Befähigungsnachweisverordnung für Vulkaniseure gültig ab 1.2.2004

Weitere Verordnungen und Richtlinien 

Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19 c BAG Beschluss vom: 17. Juli 2008

Stand: 23.04.2019

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