Schwerpunktaktion Quarzfeinstaub
Information für die Branche
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Auf Grund der Novellierung der GKV 2020 wird in den Jahren 2021/22 österreichweit ein Schwerpunkt zu Quarzfeinstaub durchgeführt. Diese Schwerpunktaktion hat staubarme (staubfreie) Arbeitsweisen und im Besonderen die Reduktion oder Vermeidung von „Quarzfeinstaub“ zum Ziel. Die Erläuterungen zu den gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Einstufung von Quarzfeinstaub als krebserregend sollen die Verantwortlichen in den Unternehmen auf Gefahren durch Quarzfeinstaub informieren und sensibilisieren. Gerade in der Arbeitsvorbereitung sind von Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern Quarzfeinstaublösungen einzuplanen, aber auch von Bauherrinnen und Bauherrn sowie durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren gemäß BauKG sind entsprechende Vorkehrungen zum Schutz und der Sicherheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu treffen.
Hilfstool Quarzfeinstaub Evaluierung
Für die Evaluierung der Quarzfeinstaub-Exposition auf Arbeitsplätzen hat die Arbeitsinspektion ein Excel-Hilfstool zur Verfügung gestellt, mit welchem maximale Expositionsdauern gegenüber Quarzfeinstaub bei verschiedenen Arbeitsverfahren ermittelt werden können. Dies soll der Arbeitsvorbereitung bei einem zu erwartenden Auftreten von Quarzfeinstaub dienen. Damit können quarzstaubexponierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorab gemessene Tätigkeiten zugeordnet werden, um die Evaluierung bez. Quarzfeinstaub anpassen zu können. Die Liste der gemessenen Verfahren wird in Zukunft erweitert werden.
- Erläuterungen zu den gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Einstufung von Quarzfeinstaub – Informationsschreiben der Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe
- Excel-Hilfstool der Arbeitsinspektion: Quarzfeinstaub-Evaluierung
- JAP 2020-2022 Quarzfeinstaub – Erläuterungen der Arbeitsinspektion zu den gesetzlichen Vorgaben auf Grund der Einstufung des Quarzfeinstaubes als „eindeutig krebserzeugend“