Aufgeschnittene Bratwurst auf Pappteller mit Patzen Senf und Holzgäbelchen in ein Stück gesteckt, nebenliegend auf Serviette Scheibe Brot, im Hintergrund verschwommen weitere Bratwürste auf Bratfläche
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Buschenschenke, freies Gastgewerbe, Würstelstand

Wer darf was?

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Sie wollen das „freie Gastgewerbe“ anmelden und wissen nicht, welche Speisen und Getränke Sie verabreichen und zubereiten dürfen? Entscheidend dabei ist das einfache Verabreichen und Zubereiten von Speisen und Getränken.

    Die beiliegende Tabelle soll Ihnen dabei helfen, sich einen Überblick zu schaffen, was erlaubt ist und was nicht. Dieses Dokument dient als Leitfaden, hat keine Rechtsverbindlichkeit und wird an etwaige Neuregelungen angepasst:

    Was darf ich und was darf ich nicht? 

    • Buschenschank/Mostheuriger
      Buschenschankgesetz vom 20. Juni 1979
    • Buschenschank und freies Gastgewerbe
      § 111 Abs. 2 Ziffer 5 GewO 1994
    • Würstelstand
      § 111 Abs. 2 Ziffer 3 GewO 1994
    • Imbissstube
      § 111 Abs. 2 Ziffer 3 GewO 1994 


    Stand: 28.05.2019

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