Gerenderte Kugel auf Moos bestehend aus in Punkten zusammenlaufenden Linien mit weißem Unendlichkeitssymbol mit Pfeil mittig, ringsum kleinere Kugeln mit Symbolen zum Thema Nachhaltigkeit wie Wasserhähne und Fabriksgebäude aus dem ein Blatt ragt
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Mitgestaltung der neuen KMU-Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung - Nehmen Sie am Praxistest teil

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Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht wurden verpflichtende Standards (European Sustainability Reporting Standards/ESRS) für berichtspflichtige Unternehmen entwickelt. Die EU-Vorschriften gelten für alle großen Unternehmen und für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen.

KMU sind nur dann zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, wenn sie börsennotiert sind. Aber auch als Vertragspartner von verpflichteten Unternehmen kann eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung interessant sein. Die Standards zur Berichterstattung betreffen Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren. Es sollen dabei einheitliche europäische Berichtsstandards festgelegt werden. Ein solcher Standard soll kleinen Betrieben helfen, die wichtigsten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen für ihre Geschäftspartner, Banken etc. zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen.

Um KMU bei der Erstellung solcher Berichte zu unterstützen, werden aktuell auf EU-Ebene die freiwilligen KMU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgearbeitet. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde damit beauftragt, diese Standards zu entwickeln. Damit eine praxisnahe Ausgestaltung sichergestellt ist, sollen sich auch KMU und Nutzer am Praxistest der bereits erstellen Entwürfe beteiligen. Bei den Entwürfen handelt es sich um:

  • Freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandards für nicht börsennotierte KMUs (VSME) und
  • Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichtsstandards für börsennotierte KMUs (ESRS LSME).

Der Praxistest wird die nächsten 4 Monate durchgeführt und besteht darin, einen Fragebogen zu beantworten. Es ist nicht erforderlich, alles zu testen – es können auch nur einzelne Punkte herausgenommen werden. Weiters besteht auch die Möglichkeit, dass teilnehmende Unternehmen zu Einzelinterviews geladen werden. 

Anmeldungen für den Praxistest sind bis zum 31. Jänner 2024 per E-Mail möglich:

Alle weiteren Informationen

Stand: 23.01.2024

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