Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Buschenschenke, freies Gastgewerbe, Würstelstand
Wer darf was?
Lesedauer: 1 Minute
Sie wollen das „freie Gastgewerbe“ anmelden und wissen nicht, welche Speisen und Getränke Sie verabreichen und zubereiten dürfen? Entscheidend dabei ist das einfache Verabreichen und Zubereiten von Speisen und Getränken.
Die beiliegende Tabelle soll Ihnen dabei helfen, sich einen Überblick zu schaffen, was erlaubt ist und was nicht. Dieses Dokument dient als Leitfaden, hat keine Rechtsverbindlichkeit und wird an etwaige Neuregelungen angepasst:
Was darf ich und was darf ich nicht?
- Buschenschank/Mostheuriger
Buschenschankgesetz vom 20. Juni 1979 - Buschenschank und freies Gastgewerbe
§ 111 Abs. 2 Ziffer 5 GewO 1994 - Würstelstand
§ 111 Abs. 2 Ziffer 3 GewO 1994 - Imbissstube
§ 111 Abs. 2 Ziffer 3 GewO 1994
Stand: 28.05.2019