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WK: Achtung bei Abmahnungen zu Datenschutzverstößen

Zurzeit sind im Internet verstärkt Abmahnschreiben im Umlauf, die den Eindruck erwecken, von der österreichischen Datenschutzbehörde zu kommen. Behauptet werden Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, auch mit Strafen bei Nichtbeachtung wird gedroht. WK-Experten betonen: Es handelt sich hierbei um kein amtliches Schriftstück der Datenschutzbehörde!

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Aktualisiert am 21.08.2024

Die Datenschutzbehörde weise auf ihrer Homepage ausdrücklich darauf hin, dass es in ihrer ausschließlichen Zuständigkeit liege, Verwarnungen auszusprechen beziehungsweise Geldbußen zu verhängen, erklärt Jurist Harald Mittermayer, Leiter des KompetenzCenters der Wirtschaftskammer Burgenland.  „Einer selbsternannten ,DSGVO Beschwerdestelle‘ kommen diese Aufgaben jedenfalls nicht zu. Das Gleiche gilt auch für den im Abmahnschreiben erwähnten Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien. Es handelt sich laut Datenschutzbehörde hierbei um eine ,Awareness Campaign‘ des österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation.“

 

Werde auf keine konkreten „Verfehlungen“ in der Nachricht eingegangen, könne diese gelöscht werden, rät Mittermayer: „Nachdem es sich um eine ,Awareness-Kampagne‘ handelt, soll voraussichtlich das eigene Leistungsangebot vermarktet werden. Sollten wider Erwarten konkrete Vorwürfe enthalten sein, sollten diese natürlich wie immer geprüft werden. Ein guter Anlass, Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner auf der Webseite wieder einmal zu checken.“

 

Infos unter: dsb.gv.at