Sommerzeit - Urlaubszeit
Wenn die Temperaturen steigen und die Sonne strahlt, beginnen viele Arbeitnehmer an die Urlaubsplanung zu denken
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Wieviel Urlaubsanspruch hat ein Arbeitnehmer pro Jahr?
Dem Arbeitnehmer gebührt für jedes Arbeitsjahr ein bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt 30 Werktage bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Dienstjahren und 36 Werktage nach Vollendung des 25. Dienstjahres (Achtung: Vordienstzeitenanrechnung).
Werktage sind die 6 Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag. Wird der Arbeitnehmer regelmäßig nur 5 oder weniger Wochentage beschäftigt, ist der Urlaubsanspruch in die entsprechenden Arbeitstage umzurechnen.
- 5 Tage/Woche: 25 Arbeitstage
- 4 Tage/Woche: 20 Arbeitstage
- 3 Tage/Woche: 15 Arbeitstage
- 2 Tage/Woche: 10 Arbeitstage
- 1 Tag/Woche: 5 Arbeitstage
Mit dem Arbeitnehmer kann eine wertneutrale Umrechnung des Urlaubsanspruches in Stunden vereinbart werden.
Der Arbeitnehmer hat seinen Urlaub schon gebucht. Darf der Arbeitnehmer nun seinen Urlaub einfach so in Anspruch nehmen?
Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes und die Urlaubsdauer sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen und der Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers stets konkret zu vereinbaren.
Es besteht daher grundsätzlich weder ein einseitiges Anordnungsrecht des Arbeitgebers noch ein einseitiges Antrittsrecht des Arbeitnehmers!
Darf ein Betriebsurlaub vom Arbeitgeber angeordnet werden, wenn der ganze Betrieb geschlossen ist?
Auch in Zeiträumen, in denen der Betrieb geschlossen ist, wird vom Arbeitnehmer Urlaub nicht automatisch konsumiert, sondern muss ebenfalls konkret vereinbart werden (Betriebsurlaub).
ACHTUNG: Ein Betriebsurlaub sollte bereits im Vorhinein schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart werden, wobei allerdings nicht der gesamte Jahresurlaub vom Betriebsurlaub erfasst sein darf! Bis zu zwei Wochen wurden hier als zulässig erachtet.
Der Arbeitnehmer erkrankt im Urlaub. Wird der Urlaub dadurch unterbrochen?
Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubes für mehr als drei Kalendertage, gelten die während des Urlaubes liegenden Krankenstandstage nicht als Urlaubstage, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nach dreitägiger Krankheitsdauer unverzüglich von der Erkrankung verständigt und nach Wiederantritt der Arbeit eine ärztliche Krankenstandsbestätigung unaufgefordert vorlegt.
Kann nicht konsumierter Urlaub auch verjähren?
Der Urlaubsanspruch verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Diese Frist verlängert sich bei Inanspruchnahme einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väter-Karenzgesetz um den Zeitraum der Karenz.
Beispiel:
Beginn Urlaubsjahr: 1.2.2024
Eintritt Verjährung für Jahresurlaub 2024: 1.2.2027
Der Arbeitnehmer kann daher den Jahresurlaub für 2024 bis zum 31.1.2027 verbrauchen. Zu beachten ist allerdings, dass jeder Urlaubskonsum auf das älteste noch unverbrauchte Urlaubsguthaben anzurechnen ist.
Vorsicht! Laut der jüngsten EuGH-Rechtsprechung (EuGH 22.09.2022, C-120/21, TO) trifft den Arbeitgeber – resultierend aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer – die Verpflichtung den Arbeitnehmer (1.) zum Urlaubsverbrauch aufzufordern und (2.) ihn über einen drohenden Urlaubsverfall zu informieren. Eine Verjährung ist demnach erst nach Erfüllung dieser "Urlaubsfürsorgepflicht" möglich.