PV-Anlage
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„PV-Anlagen bis 20 kWp sind nicht genehmigungspflichtig!“

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Aktualisiert am 20.03.2025

Kürzlich kündigte Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner in einer Pressekonferenz an, dass Genehmigungen „bei kleinen Solaranlagen bis zu 11 Kilowatt (kW) Leistung innerhalb eines Monats entschieden werden müssen. Kann eine ausreichende Kapazität an das Verteilernetz nachgewiesen werden und reagiert die Behörde nicht innerhalb eines Monates, so gilt die Genehmigung als erteilt (,Genehmigungsfiktion‘).“

 

Ing. Franz Buchinger, Innungsmeister der burgenländischen Elektriker, zeigt sich verwundert: „Mit Erstaunen haben wir seitens der Landesinnung Elektrotechnik diese Ankündigung vernommen, denn PV-Anlagen bis 20 kWp sind schon jetzt nur melde- und nicht genehmigungspflichtig!“

 

Buchinger schlägt im Zuge dieser Diskussion vor, zwecks Verfahrensvereinfachung und als Impuls für den Einsatz erneuerbarer Energien die Genehmigungspflicht für Anlagen bis zu 100 kWp zu streichen: „Das wäre ein großer Schritt in Richtung Vereinfachung für die Konsumenten und die ausführenden Betriebe.“


Ing. Franz Buchinger, Innungsmeister der burgenländischen Elektriker. // Foto © WKB