Hausbau
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Jungen Häuslbauen wieder ermöglichen!

Anlässlich des Weltspartages

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Aktualisiert am 30.10.2023

Die KIM-Verordnung stellt für junge Familien eine Hürde bei der Schaffung von Wohnungseigentum dar. „Aus Sicht der Wirtschaft sollten Finanzierungen für selbst bewohnten Wohnraum bzw. dessen Sanierung von der Verordnung ausgenommen sein“, fordert Wirtschaftskammerpräsident Andreas Wirth anlässlich des bevorstehenden Weltspartages. 


Die seit 2022 in Kraft befindliche Kreditinstitute-Immobilien-finanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) hat neben den gestiegenen Baukosten wesentlichen Anteil daran, dass die Neuvergabe von Krediten vor allem an junge Menschen für Wohnzwecke eingebrochen ist. 

 

Aufgrund der Entwicklung des Zinsniveaus, des sprunghaften Kostenanstiegs bei Baumaterialien sowie der hohen Energie- und Lebenshaltungskosten zeichnet sich ohnehin ein signifikanter Rückgang der Nachfrage nach Immobilien und privaten Wohnbau ab. „Somit scheint die Zweckmäßigkeit der Verordnung in dieser Phase jedenfalls evaluierungsbedürftig“, meint Alexander Kubin, Obmann der Sparte Bank und Versicherung. 

 

Wie Auswertungen der Kreditinstitute zeigen, wird ein deutlich höherer Anteil des gesamten Wohnkreditvolumens an Kreditnehmer vergeben, die bis 35 Jahre alt sind. Dies verdeutlicht, dass in Zukunft wohl zahlreiche junge Kreditnehmer, die die derzeit geltenden Anforderungen der Aufsicht nicht erfüllen können, keine Wohnimmobilienkredite mehr erhalten werden können. Ein Beispiel ist, dass die Kreditrate nicht höher sein darf als maximal 40 Prozent des verfügbaren Familieneinkommens. „Gerade jetzt ist es wichtig, Eigentum zu schaffen, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, für das Alter vorsorgen zu können. Auch sind die damit zusammenhängenden Investitionen ein dringender Impuls für die heimische Wirtschaft“, so Präsident Andreas Wirth.

 

Andreas Wirth, Wirtschaftskammerpräsident Burgenland // © WKB


Alexander Kubin, Obmann der Sparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Burgenland // © WKB