Größte Änderung im Alltag: Einweg-Pfandsystem
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Die wichtigsten Neuerungen 2025

Das neue Jahr hat zahlreiche Änderungen mit im Gepäck. Ein Überblick über die wesentlichsten Punkte aus Sicht der Wirtschaft, zusammengefasst von den Experten der Wirtschaftskammer Burgenland.

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Aktualisiert am 03.01.2025


  •  Immobilienkredite werden wieder leistbarer: Das Auslaufen der KIM-Verordnung wird als wichtiger Impuls für den Wohnungsmarkt und damit potenziell auch für die heimische Wirtschaft gesehen. Die seit August 2022 geltenden strengen Auflagen für Kreditnehmer fallen mit 30. Juni 2025, private Haushalte sollen wieder leichter Zugang zu Wohnkrediten erhalten.

  • Neues Pfandsystem: Mit Jahresbeginn startete in Österreich der neue Einwegpfand in der Höhe von 25 Cent auf Plastikflaschen und Getränkedosen. Erkennbar sind die Einwegprodukte am Pfandlogo; wo derartig gekennzeichnete Produkte gekauft werden können, müssen sie auch zurückgenommen werden. Bis Ende 2025 können in einer Übergangsphase noch Getränke ohne Pfandlogo verkauft werden, die neuen, pfandpflichtigen Gebinde tauchen erst nach und nach in den Regalen auf. Getränke mit Pfandsymbol gehören in den Pfandautomaten; solche ohne Pfandsymbol sind fachgerecht zu entsorgen.

  • „Arbeiten von überall“: Durch das Telearbeitsgesetz wird das Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung ausgeweitet. Dadurch können Arbeitgeber und Arbeitnehmer „Arbeiten von überall“ vereinbaren. Unter Zugrundelegung des Begriffs der „Telearbeit“ kann eine Telearbeitspauschale ausbezahlt werden.
     
  • Auslaufen der Strompreisbremse des Bundes: Mit dem Wegfall verteuert sich Strom empfindlich, zusätzlich werden etwa auch die Netzkosten erhöht. 

  • Höheres Kilometergeld: Für Autos, Motorräder und Fahrräder beträgt dieses einheitlich 50 Cent pro Kilometer. Um das Bilden von Fahrgemeinschaften zu forcieren, wird das amtliche Kilometergeld für Mitfahrende von 5 auf 15 Cent erhöht. Angehoben werden auch die Tages- und Nächtigungsgelder: Tagesgelder für Inlandsdienstreisen dürfen bis zu 30 Euro betragen (bisher 26,40 Euro), das Nächtigungsgeld wird von 15 auf 17 Euro angehoben.

  • Grund zur Freude für Kleinunternehmer: Die Umsatzgrenze wird von 35.000 auf 55.000 Euro angehoben und auch die Toleranzgrenze neu geregelt: Wenn die Umsatzgrenze um nicht mehr als 10 Prozent überschritten wird, dürfen Rechnungen bis Jahresende ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden - bei einer Überschreitung sind alle weiteren Rechnungen ab diesem Zeitpunkt steuerpflichtig. 
    Eine weitere Erleichterung für Kleinunternehmer ist die Möglichkeit der vereinfachten Rechnungsausstellung, unabhängig von dem in der Rechnung ausgewiesenen Betrag (bisher war dies nur bei Rechnungen bis 400 Euro möglich). 

  • Anhebung der Tarifgrenzen:  Mit Beginn des Jahres stiegen die Grenzbeträge bei der Einkommenssteuer. Im Rahmen der automatischen Inflationsanpassung erfolgte eine Erhöhung um 3,33 Prozent, ausgenommen ist der Grenzbetrag für Spitzeneinkommen über einer Million Euro. Die Grenzbeträge der ersten fünf Tarifstufen wurden zusätzlich um weitere 0,5 Prozentpunkte angehoben. Die ersten 13.308 Euro sind nunmehr steuerfrei.

  • Weitere Anpassung des Frauenpensionsalters: Wieder um ein halbes Jahr angehoben wird das gesetzliche Frauenpensionsalter. Frauen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 1964 geboren wurden, können mit 61 Jahren in Pension gehen. Bis 2033 soll das Antrittsalter der Frauen – wie jenes der Männer – bei 65 Jahren liegen.

  • Sozialversicherung - angepasste Werte: Im Bereich der Sozialversicherung beträgt die Mindestbeitragsgrundlage für Gewerbetreibende und neue Selbständige nun 551,10 Euro monatlich bzw. 6.613,20 Euro jährlich. Die Höchstbeitragsgrundlage für GSVG-Versicherte liegt bei 7.525 Euro pro Monat bzw. 90.300 Euro jährlich. Die Geringfügigkeitsgrenze wird für ASVG-Versicherte auf monatlich 551,10 Euro angehoben. 

  • Neue Regelung für Langlebigkeit von Smartphones: Ab 20. Juni 2025 gelten in der EU neue Produkt-Anforderungen für Smartphones und Tablets. Gemäß der Ökodesign-Verordnung müssen die Geräte dann länger halten. Zudem soll die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für neue Handys und Tablets für mindestens sieben Jahre gewährleistet sein und Reparaturen sollen weniger oft notwendig werden.

  • Mehr Barrierefreiheit: Ab Jahresmitte tritt das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft, welches Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie barrierefrei auf den Markt zu bringen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen, Ausnahmen gelten für Kleinunternehmen.
    Unternehmen, die mehr als 400 Arbeitnehmer beschäftigen, sind zudem seit Jahresbeginn verpflichtet, einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen.