Person mit Brille im Fokus, die auf Dokument blickt, das andere Person im Vordergrund verschwommen in Hand hält und spricht
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Wirtschaftsmediation

Mediationsklausel

Mediationsklausel für Ihre Verträge

Lesedauer: 2 Minuten

In Zusammenarbeit mit der WKO Österreich wurde im Rahmen der ExpertsGroup folgende Mediationsklausel erarbeitet.

Die Formulierung basiert auf österreichischem Recht, betont die Freiwilligkeit, spricht für die Orientierung Ihres Unternehmens am Interesse für Lösungen und am konstruktiven Umgang mit Geschäftspartnern. Sie zeigt die Betonung von Autonomie bei Entscheidungen. Außerdem sichert sie Ihren Juristen den Freiraum für anlassbezogene Ergänzungen.


„Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag auch hinsichtlich dessen Wirksamkeit werden die Vertragsparteien über eine Konfliktlösung miteinander verhandeln. Führen die Verhandlungen binnen 30 Tagen nicht zum Erfolg, vereinbaren die Vertragsparteien als nächsten Schritt den ernsthaften Versuch, den Konflikt in einer Mediation zu lösen. Die Erfassung der Konfliktthemen, die Auswahl von am Bundesministerium für Justiz eingetragenen MediatorInnen (ZivMediatG) und die Festlegung des Ablaufes werden einvernehmlich erfolgen. Jeder Vertragspartei steht es von Beginn an frei, diese Mediation ohne Sanktionen abzubrechen, um eventuell weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.“


Zudem können Sie Mediationsregeln und Mediationsklauseln des Vienna International Arbitral Centre nutzen.

Ihr Nutzen

  • Anstelle eines einseitigen Gerichtsstandes bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Konfliktpartner Zeit und Ort, an dem die Gespräche stattfinden. Statt ungewisser Fristen regeln Sie den Fortgang und die maximale Dauer.
  • Ein professionelles Mediatoren-/Innenteam sorgt neutral und allparteilich für die Wahrnehmung und Berücksichtigung  aller Interessen und einen  Ausgleich unterschiedlicher Machtverhältnisse.
  • Durch Orientierung an Lösungen als Bestandteil Ihrer Unternehmensphilosophie unterstreichen Sie Ihr Image als verantwortungsbewusster und fairer Geschäftspartner.

Die Aufnahme dieser Mediationsklausel in Ihre Verträge mit Gesellschaftern, Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten, Anrainern, mit Partnern bei Projekten, mit Lizenznehmern oder Lizenzgebern oder für Servicevereinbarungen kann viel Ärger ersparen.

Für Ihre internationalen Vertragswerke die Klausel in englischer Sprache:

Mediation Clause in Contracts

The inclusion of a mediation clause in contracts, treaties and other agreements (with partners, clients, employees, suppliers, neighbours, licence grantors and licencees, service or other providers, etc.) can prevent from serious aggravations in possible cases of conflict.


“In case of conflict over parts or all of this contract / treaty / agreement partners will negotiate a probable solution. In case the conflict cannot be settled within 30 days, partners agree to attempt a mediative solution as a next step. The very matter of the conflict, the further procedure and the choice of (a) qualified mediator(s) (according to the relevant national / international regulations) will be decided in a cooperative way. Every party is free in terminating the mediation and taking legal or other actions thereafter without sanctions.”


The wording is based on mediation regulations in Austrian Civil Law. It fosters the voluntary character, demonstrates your will to negotiate solutions and a cooperative approach in commercial partnership. Autonomous decisions are supported and freedom for situational / individual amendments is left. 

Stand: 01.04.2022