Buchhaltung

BibuG-Novelle 2012

Die wesentlichen Änderungen

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Am 28.3.2012 wurde im Nationalrat die Novelle des Bilanzbuchhaltungsgesetzes und des Wirtschaftstreuhandgesetzes endgültig beschlossen. 

Der Fachverband UBIT konnte zuletzt folgende Punkte erfolgreich durchsetzen: 

  • Reduktion des Praxiserfordernis der Bilanzbuchhalter für die Steuerberaterprüfung von 9 auf 5 Jahre.
  • Erweiterung der Befugnisse der Bilanzbuchhalter und Personalverrechner um die Abfassung und Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und der Übermittlung an die Abgabenbehörde als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung
  • Erhöhung der Bilanzierungsgrenzen bis zu den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmale (§ 221 UGB, Euro 4,84 Mio Bilanzsumme, Euro 9,68 Mio Umsatzerlöse, durchschnittlich maximal 50 Arbeitnehmer)
  • Erweiterung der Rechte der Buchhalter um die Vertretung einschließlich Abgabe von Erklärungen bei unterjähriger Umsatzsteuervoranmeldung und elektronische Akteneinsicht
  • Beibehaltung der Finanzierungspflicht der Paritätischen Kommission durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder 

Die neuen Berufsrechte treten mit 1.1.2013 in Kraft. 

Sehr zu bedauern ist, dass das vom Fachverband UBIT geforderte Recht zur Abgabe von Steuererklärungen entfallen ist. Das im ursprünglichen Initiativantrag der Abgeordneten Konrad Steindl und Christoph Matznetter vom 8.3.2012 enthaltene Recht zur Abfassung und Übermittlung der Jahressteuererklärungen wurde durch intensives Lobbying der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gegenüber den Parlamentariern und den Vertretern von BMWFJ wieder gestrichen.  

Weiters hat der Gesetzgeber folgende Maßnahmen beschlossen, die die unterschiedlichen Buchhaltungsberufe in einen einheitlichen Rechtsrahmen (BibuG und Bibu-ARL) und eine einheitliche Interessenvertretung (WKO) überführen. 

Mit 1.1.2013 scheiden sämtliche Bilanzbuchhalter (Bibu) und Selbständigen Buchhalter (SBH) aus der Kammer der Wirtschaftstreuhänder aus und werden in die Wirtschaftskammern übergeführt. Gleichzeitig gelten alle SBH ab 1.1.2013 als Bibu und fallen unter die Bestimmungen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (BibuG). Gewerbliche Buchhalter gelten ab 1.1.2013 als Buchhalter und Personalverrechner gemäß den Bestimmungen des BibuG.  

Insbesondere die zwangsweise Umgliederung der Bilanzbuchhalter und Selbständigen Buchhalter wird vom Fachverband kritisch gesehen. Dies ist auf die ausdrückliche Forderung der KWT zurückzuführen. Der Fachverband UBIT hat sich immer zu der im BiBuG definierten Wahlfreiheit bekannt. Während der Fachverband gerne die Interessen aller BuchhalterInnen wahrnimmt, ist klarzustellen, dass weder der Fachverband noch die WKÖ diesen Wechsel betrieben haben. 

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Stand: 02.04.2013