Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachvertretung

Wie sind fehlende Autoteile eines Altfahrzeuges vom Erstübernehmer einzustufen?

Eine Beispielsammlung des BMLFUW gibt Auskunft

Lesedauer: 1 Minute

Wenn Altfahrzeuge unvollständig dem Erstübernehmer übergeben werden, so stellt sich die Frage, wie die fehlenden Teile im Hinblick auf die Erfüllung der Wiederverwendungs- und Verwertungsziele einzustufen sind. Gelten diese beispielsweise als wiederverwendet oder recycelt?

Wir haben zu dieser Frage eine Beispielsammlung vom BMLFUW erhalten, die Auskunft darüber gibt in welchen Fällen das BMLFUW davon ausgeht, dass die fehlenden Autoteile als wiederverwendet bzw. als recycelt gelten. Konkret können die in der Beispielsammlung gelb unterlegten Autoteile bei der Quotenermittlung als verwertet bzw. als wiederverwendet berücksichtigt werden.

Stand: 08.09.2016

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