Buch- und Medienwirtschaft, Fachvertretung

Novelle zum Arbeitszeitgesetz - Auswirkungen auf den KV der Buch- und Medienwirtschaft

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Seit 1.9.2018 ist das Arbeitszeitpaket 2018 in Kraft. Zentraler Inhalt der Novelle zum Arbeitszeitgesetz (AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG) ist die Erlaubnis, Mitarbeiter bei besonderem Bedarf künftig bis zu 12 Stunden am Tag beschäftigen zu können. Die Novelle beinhaltet aber nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch klare Ablehnungsrechte der Arbeitnehmer für zusätzliche Arbeitsleistungen.

Im Zuge der Änderungen ist auch das Verhältnis der gesetzlichen Regelungen zu bestehenden Kollektivverträgen bzw. innerbetrieblichen Betriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen zu beachten. Wir haben für Sie die Eckpunkte des Arbeitszeitpakets aufbereitet sowie die Auswirkung im Wechselspiel mit den anzuwendenden Kollektivverträgen.

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Arbeitszeit neu – Auswirkungen auf einzelne Kollektivverträge. Kurzüberblick im Bereich des FV Buch- und Medienwirtschaft

Weitere Informationen

FAQs zur Arbeitszeit

Für Detailinformationen und konkrete Fragestellungen kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpartner in ihrer zuständigen Landeskammer/Fachgruppe.

Stand: 03.09.2018

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