Sparte Industrie

KV-Abschlüsse Metallindustrie: 3 % mehr Lohn, mehr Flexibilität und mehr Rechtssicherheit

Informationen der Bundessparte Industrie

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Inhaltsverzeichnis

    Die Verhandlungen des FMTI waren heuer besonders lang und schwierig - und umfassten sogar einen Streikbeschluss der Gewerkschaften. Angesichts einer weiter steigenden Inflationsrate und positiven Meldungen zur Konjunkturentwicklung stimmte der FMTI einer Lohn- und Gehaltserhöhung von 3% zu. Gleichzeitig konnte eine deutliche Flexibilisierung bei der Arbeitszeit durchgesetzt werden: Das Zeitkontenmodell wurde um weitere zwei Jahre bis 2021 verlängert. Zusätzlich wird Wochenendarbeit an vier Wochenenden und Feiertage pro Jahr zugelassen (s.u.). Ebenfalls ein wichtiger Erfolg der FMTI-Verhandler: Die Auswirkungen der Husch-Pfusch-Angleichung von Arbeitern und Angestellten wurde durch Anpassungen im Kollektivvertrag weitestgehend neutralisiert. Damit werden deutliche Mehrkosten und rechtlich unklare Verhältnisse für die Unternehmen erfolgreich abgewehrt.

    Die Ergebnisse im Detail

    • Die Mindestlöhne und –gehälter sowie die Ist-Löhne und -Gehälter werden mit 1.11.2017 um 3,0% erhöht.
    • Die Grundstufe der Beschäftigungsgruppe A wird in der KV-Tabelle an jene der BG B angeglichen. Dies ergibt eine Erhöhung um rund 3,5%.
    • Zulagen und Lehrlingsentschädigungen werden um 3%, Diäten und Aufwandentschädigungen um 1,9% erhöht.

    Im Rahmenrecht wurden folgende Änderungen vereinbart:

    • Die negativen Auswirkungen der gesetzlichen Angleichung Arbeiter-Angestellte werden im KV bereinigt (Streichung des Krankengeldzuschusses mit 1.7.2018, Monatsletzter als Kündigungstermin bleibt auch über den 1.1.2021 hinaus aufrecht).
    • An vier Wochenenden/Feiertagen pro Jahr werden unaufschiebbare Arbeiten zugelassen. Dazu wird auf Basis des § 12a ARG ein vereinfachtes Meldeverfahren im KV geregelt. Für Arbeiten am Sonntag gebührt nur in diesem Fall ein Zuschlag von 150% des Grundlohns.
    • Das Zeitkontenmodell (ZKM) wird bereits jetzt um zwei Jahre verlängert (bis 30.6.2021).
    • Die Auslandsdiäten werden auch für die Staaten, die nach 2005 der EU beigetreten sind, schrittweise auf das Niveau der Inlandsdiäten angeglichen.
    • Elternkarenzzeiten werden für die Vorrückungen in den Beschäftigungsgruppen im Ausmaß von max. 22 Monaten angerechnet.

    Nach dem FMTI einigte sich der Fachverband Bergwerke/Stahl auf dasselbe Ergebnis. Die industriellen Fachverbände NE-Metall, Fahrzeug, Gas/Wärme sowie die Berufsgruppe der Gießereiindustrie erwarten ähnliche Resultate bei ihren KV-Verhandlungen.

    Mag. Andreas Mörk
    andreas.moerk@wko.at

    Stand: 14.11.2017

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