Sparte Handel

Umsatzsteuerliche Änderungen im (Online)Versandhandel

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Inhaltsverzeichnis

    Ab 1. Juli 2021 sind durch das EU-Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel (E-Commerce-Paket) folgende weitreichende Maßnahmen in Kraft getreten:  

    • Abschaffung der EUR 22-Freigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten (Einfuhrumsatzsteuerbefreiung).Die Bundessparte Handel hat sich gemeinsam mit Eurocommerce intensiv für die Abschaffung der 22 Euro Freigrenze eingesetzt. Die Umsetzung entspricht einer langjährigen Forderung der Sparte. Jede Warensendung unterliegt nunmehr der Einfuhrumsatzsteuer, unabhängig von ihrem Warenwert. Sogenannte "Schnäppchenkäufe" in Drittländern (Nicht-EU Ländern) werden somit auch versteuert und damit teurer. Dies führt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit für die heimischen Händler.
    • Plattformschuldnerschaft für Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten (d.h. Plattform hebt die Einfuhrumsatzsteuer ein und führt sie an das Finanzamt – sie wird direkt Steuerschuldner)
      Auch diese Maßnahme ist eine langjährige Forderung der Sparte Handel, damit ist sichergestellt, dass für Händler aus Drittstaaten die USt eingehoben wird.
    • Entfall der länderspezifischen Lieferschwellen und Einführung des One-Stop-Shops im Online-Handel

    Die BSH hat dazu FAQs bereitgestellt und ein Webinar zu diesem Thema organisiert.

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