Sparte Handel

WKÖ-Trefelik betont Notwendigkeit einer finalen Bestätigung der Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

Längere Frist für Umsetzung der Verordnung in greifbarer Nähe − Trilogverhandlungen müssen nun zu einem Abschluss kommen, um Verschiebung nicht zu gefährden

Lesedauer: 1 Minute

22.11.2024

"Es ist erfreulich, dass das EU-Parlament am 14.11.2024 der Empfehlung der Kommission gefolgt ist und für eine Verschiebung der Entwaldungsverordnung gestimmt hat. Hier haben die Aufklärungsarbeit, die wir als Bundessparte geleistet haben zumindest zu einem vorläufigen Sieg der Vernunft geführt", sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Dennoch muss der Aufschub um zwölf Monate in den Trilogverhandlungen bestätigt werden, die erste Verhandlungsrunde am 21.11. blieb ohne Ergebnis, nun ruht die Hoffnung auf dem nächsten Verhandlungstermin Anfang Dezember.

"Diese Verhandlungen müssen ehestmöglich abschließen, sodass die Verschiebung noch rechtzeitig vor Jahresende beschlossen wird. Denn die Betriebe brauchen dringend mehr Vorbereitungszeit", betont Trefelik.

Außerdem müsse die dann gewonnene Zeit genützt werden, um Unklarheiten aus dem Weg zu schaffen. "Es muss für jedes Handelsunternehmen ersichtlich sein, inwieweit es die Verordnung betrifft und welche Sorgfaltspflichten es zu erfüllen hat und welche Informationen es in welcher Form weitegeben muss", so Trefelik. Denn die Entwaldungsverordnung ist keineswegs ein Nischenthema, stößt bei bestimmten Produkten aber an ihre logischen Grenzen. Hinzu kommt, dass trotz der vorgesehenen Ausnahmen und Vereinfachungen für Kleinunternehmen, viele KMU dennoch in der Dokumentationskette betroffen sind.

"Sobald sich in der Lieferkette eines KMU auch ein größeres Unternehmen findet, ist das KMU laut Entwaldungsverordnung zwar nur zur Weitergabe der Referenznummer der ihm vorgelagerten Meldung verpflichtet, für die Risikobewertung des größeren Unternehmens werden dennoch umfangreiche Pflichten anfallen. Zum Beispiel muss man sich detaillierte Informationen über Rohstoffquellen und Produktionsprozesse beschaffen", führt Trefelik aus.

Welche Verbesserungsmöglichkeiten es hier gibt, hat die Bundessparte Handel bereits mehrfach aufgezeigt. Zum Beispiel sollte der Verweis auf bereits durchgeführte Sorgfaltserklärungen auch für das Nicht-KMU in der nachgelagerten Position eines KMU reichen und in solchen Fällen nicht noch eine weitere Detailprüfungen nötig sein.

Zusätzlich fordert Trefelik, dass die Entwaldungsverordnung nicht nur für Unternehmen mit Sitz in Europa gelten solle, sondern auch für andere, die am europäischen Markt tätig sind. "Es kann nicht sein, dass europäische Handelsbetriebe mit immer mehr Auflagen und Bürokratie konfrontiert sind, während uns Millionen Pakete von Temu, Shein und Co fluten, die keinerlei solche Hürden haben. Wir brauchen gleiche Spielregeln für alle. Die Entwaldungsverordnung muss somit auch für jene gelten, die nach Europa hineinliefern", so Trefelik abschließend.

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