Neue Fiskalregeln und Budgetaussicht
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Österreich ist mit einer Staatsverschuldung von 77,8 % des BIP (2023) und einem Budgetdefizit von heuer 3,4 % des BIP (laut Fiskalrat) stärker verschuldet, als es die EU-Vorgaben zulassen (Maastricht-Kriterien). Die EU hat neue Fiskalregeln eingeführt, die Österreich auf einen Sparkurs bringen sollen. Zusätzlich könnte das Budget laut einer Studie der EcoAustria durch den Wegfall von umweltrelevanten Steuern belastet werden.
Neue Fiskalregeln
Am 29. April 2024 verabschiedete die EU 3 Rechtsakte mit dem Ziel der Budgetkonsolidierung. Die neuen Fiskalregeln erlauben der Kommission bei Nichteinhaltung eines der Maastricht-Kriterien einen verbindlichen Referenzplan zur Budgetkonsolidierung für das betroffene Land zu erstellen.
Für Österreich sieht der Referenzplan der Kommission folgendes vor:
- Nominelles Ausgaben Wachstum darf in den kommenden 4 Jahren 2,6 % im Durchschnitt nicht überschreiten
- Verbesserung des strukturellen Primärsaldo (konjunkturbereinigte Staatseinnahmen -Staatsausgaben) um 0,5 %
Um diese Ziele zu erreichen, müsste Österreich zwischen 2025-2028 jährlich im Schnitt 2,5 Mrd. € durch Ausgabeneinsparungen oder Mehreinnahmen erwirtschaften. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Konsolidierungszeitraum auf 7 Jahre gestreckt werden
Klimaneutralität hat zusätzlich negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen
Laut einer aktuellen Studie der EcoAustria wird das Budget durch klimapolitische Ziele belastet. Die öffentlichen Einnahmen aus Umweltabgaben in Österreich beliefen sich im Jahr 2022 auf rund
9,1 Mrd. Euro. Die beiden größten Posten sind die Mineralölsteuer mit knapp 4 Mrd. Euro und die motorbezogene Versicherungssteuer mit über 2,7 Mrd. Euro. Die Energieabgaben, die Einnahmen aus den EU-ETS-Emissionszertifikaten und die Normverbrauchsabgabe sind weitere relevante Umweltsteuern.
Die Studie zeigt auf, dass ein Wegfall solcher Umweltabgaben einen signifikant negativen Einfluss auf die budgetäre Situation in Österreich haben könnte. Gleichzeitig wird von einem Worst-Case Szenario ausgegangen, da nicht sicher ist, dass die genannten Umweltabgaben ersatzlos entfallen.
Es ist möglich, dass der Einnahmerückgang bei den Umweltabgaben durch Mehreinnahmen bei anderen Abgaben kompensiert wird oder dass man die Steuerbemessungsgrundlagen bei den Umweltabgaben anpasst, um einen Einnahmeverlust zu verhindern.