Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium
Verbraucherrechte im Maschinen- und Technologiehandel
Informationen und Musterverträge
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Seit 13.6.2014 gelten neue, umfangreiche Informationspflichten für Verbrauchergeschäfte. Insbesondere relevant sind diese für Vertragsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten. Auch Webshops müssen entsprechend angepasst werden. Das Bundesgremium hat einige Informationen und Musterverträge für Sie zusammengestellt.
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Was bei der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie beachtet werden muss - Allgemeine Informationspflichten bei Verbrauchergeschäften im Detail
Entscheidende Änderungen für Unternehmen mit Geschäftskontakt zu Verbrauchern - Spezielle Informationspflichten im Fernabsatz B2C im Detail
Informationspflichten zwischen Unternehmen und Privaten - Muster für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen mit Fallbeispielen
Branchenneutrales Vertragsmuster inklusive Praxisbeispielen - Mustervertrag Maschinenhandel
Verbrauchervertrag außerhalb von Geschäftsräumen - Anmerkungen zum Mustervertrag Maschinenhandel
Hinweise - Muster telefonische Belehrung
Hinweise - Rücktrittsrecht bei Warenkauf im Internet B2C - im Detail
Merkblatt: Formulierungsvorschläge und Tipps bezüglich Rücktrittsrechte und Informationspflichten bei Warenkäufen im Internet B2C - Der Bestell-Button im Webshop
Infoblatt - Webshops: Die wesentlichen Bestimmungen der Verbraucherrechte-Richtlinie und ihre Umsetzung in Österreich
Die neuen Bestimmungen für E-Commerce und Webshops - Plakatvorlage VRUG für den Maschinenhandel
Muster für Aushänge zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht in Geschäften
Stand: 28.01.2019