Person in Arbeitskleidung steht vor einer Kasse in einem Lebensmittelladen
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Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Landesgremium

Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Wichtige Bestimmungen für den Markt-, Straßen- und Wanderhandel

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Inhaltsverzeichnis

    Ab dem 1.5.2016 gelten für Unternehmen neue Bestimmungen beim Kassieren von Bareinnahmen, und zwar:

    • Pflicht zur Erfassung mit einer elektronischen Registrierkasse, wenn
      • der Jahresumsatz (Nettoumsatz) je Betrieb € 15.000,-- und
      • die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr überschreiten.
    • Änderungen bei der Einzelaufzeichnungspflicht
    • Änderungen bei der Belegausstellung

    Detaillierte Informationen zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

    Stand: 10.03.2020