Handelsgewerbe im Überblick
Einreihung, Umreihung, Ruhend-/Wiederbetriebsmeldungen etc.
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Einreihung
Wenn Sie ein Handelsgewerbe anmelden möchten, müssen Sie sich in ein oder mehrere Gremien des Handels (wie z.B. den Lebensmittelhandel, den Fahrzeughandel etc.) einreihen. Die Anmeldung können Sie bei der zuständigen Regionalstelle Ihres Bezirkes vornehmen. Dort erhalten Sie dann auch den Fragebogen mit dem Sie die Einreihung vornehmen.
Umreihung
Sie sind z.B. mit Ihrem Handelsgewerbe im Gremium Weinhandel eingereiht und wünschen eine Umreihung in das Gremium Versand-, Internet- und allgemeiner Handel.
In diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Sparte Handel der Wirtschaftskammer Burgenland.
Zusätzliche Einreihungen
Sie sind z.B. mit Ihrem Handelsgewerbe im Gremium Handel mit Mode und Freizeitartikeln zugeordnet. Sie wünschen eine zusätzliche Einreihung in das Gremium Papier- und Spielwarenhandel.
In diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Sparte Handel der Wirtschaftskammer Burgenland.
Die Grundumlage ist dann für beide Gremien zu entrichten.
Ruhend-/Wiederbetriebsmeldung
Das Ruhen bzw. der Wiederbetrieb der Gewerbeausübung können Sie bei der zuständigen Regionalstelle Ihres Bezirkes vornehmen.
Für Versicherungsvermittler bestehen besondere Anzeigepflichten an die zuständige Gewerbebehörde!
Durch eine Ruhendmeldung endet die Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer nicht.
Standortverlegung
Eine Standortverlegung des Gewerbes muss bei der Gewerbebehörde erfolgen. Zuständig ist die Gewerbebehörde des neuen Standortes.
Weitere Betriebsstätte
Das Handelsgewerbe berechtigt Sie auch zur Ausübung in weiteren Betriebsstätten (Filialen). Diese sind aber vorab bei der für den Standort zuständigen Gewerbebehörde zu melden.
Löschung der Gewerbeberechtigung
Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung muss bei der Gewerbebehörde erfolgen.
Stand: 25.10.2019