EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Grundlagen und Anforderungen für den Einzel- und Großhandel mit Holz und Holzprodukten
Lesedauer: 1 Minute
Die EU-Holzhandelsverordnung wird durch die, seit Juni 2023 in Kraft, EU-Entwaldungsverordnung, schrittweise abgelöst.
Die Präsentation "Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)" behandelt die wichtigsten Fakten und Aspekte der neuen Verordnung. Erläutert werden die Themenbereiche:
- Was ist Entwaldung?
- Betroffene Produkte und Ausnahmen
- Betroffene Akteure
- Sorgfaltspflicht
Die Informationen zur EU-Entwaltungsverordnung (EUDR) geht auf die einzelnen Artikel und Kapitel der Verordnung sowie deren Anforderungen ein. Konkret werden behandelt:
- Gegenstand und Anwendungsbereich der Verordnung
- Begriffsbestimmungen
- Verbote
- Verpflichtungen der Markteilnehmer und Händler
- Verpflichtungen der MS und ihrer zuständigen Behörden
- Länder-Benchmarkingsystem und Zusammenarbeit mit Drittländern
Downloads:
- Sorgfaltspflichten der EUDR für Marktteilnehmer und Händler – 15.01.2024 - BFW
- EU-Entwaldungsverordnung – Stand Jänner 2024 – BML
- Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) - Folien der GD Holz Service GmbH vom 4.12.2023
Gesetzliche Grundlage:
Video zum Thema:
Entwaldungsfreie Lieferketten | Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen
WKO-Webinar mit BML und BFW vom 15.01.2024
Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Webinar der GD Holz Service GmbH vom 26.06.2023
Informationsblatt:
Sie können schon jetzt ihre Lieferanten über die EUDR informieren, um auf die bevorstehenden Änderungen und Details aufmerksam zu machen, nach denen sie in Zukunft gefragt werden. Gerne senden wir den Mitgliedern des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels die Dokumente in folgenden Sprachen zu: DE / EN / ES / FR / CN / PT / UA / IT / HR. Bitte Email an: handel5@wko.at
Stand: 06.08.2024