Sparte Handel

Altersteilzeit (AlVG) – Änderungen ab 1.1.2024

Lesedauer: 1 Minute

04.10.2023

Schrittweise Abschaffung der geblockten Altersteilzeit

Die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit erfolgt über einen Zeitraum von 5 Jahren im Wege einer schrittweisen jährlichen Herabsetzung des Altersteilzeitgeldes, sodass der abzugeltende Anteil des Aufwandes des AG für den Lohnausgleich bei Blockzeitvereinbarungen

  • ab 2024 42,5 %,
  • ab 2025 35 %, 
  • ab 2026 27,5 %,
  • ab 2027 20 %,
  • ab 2028 10 % beträgt. Ab 2029 gebührt kein Ersatz mehr.

Die Höhe des Kostenersatzes ist davon abhängig, wann der Anspruch auf Altersteilzeitgeld beginnt und gilt dann für die gesamte Laufzeit.

Flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit: Die Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit wird ausgeweitet. Künftig kann die Arbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von 6 Monaten zwischen 20% und 80% der früheren Normalarbeitszeit betragen, wenn die Schwankungen insgesamt über die Laufzeit der Altersteilzeit ausgeglichen werden.

Den Gesetzestext 

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