Orthopädieschuhmacher & Schuhmacher

Kennzeichnung - Schuhe

Verordnung regelt Kennzeichnungselemente für Schuhe

Lesedauer: 1 Minute

Die Schuhkennzeichnungsverordnung BGBl. Nr. 587/1995 legt die Kennzeichnungselemente für Schuhe (Erzeugnis mit Sohle die den Fuß schützen oder bedecken) fest. Die Kennzeichnung hat Angaben über die Zusammensetzung des Obermaterials, Futters, der Decksohle und der Laufsohle zu enthalten. Die Kennzeichnungspflicht kann durch Anbringen von Piktrogrammen (siehe Verordnung) bzw. durch schriftliche Angaben erfüllt werden. 












Die Landesinnung Wien hat einen entsprechenden Anhänger gestaltet. Bei Bedarf können diese bei der Landesinnung Wien erworben werden (Tel. 01/51 450-2354).


Verordnungstext

Stand: 18.08.2016

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