Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

Vergaberecht Deutschland

Führung eines amtlichen Verzeichnisses durch die Industrie und Handelskammern

Lesedauer: 1 Minute

Öffentliche Aufträge dürfen im gesamten EU-Binnenmarkt nur an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Deshalb muss jeder Bieter Belege für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachweisen. Dies kann er unter anderem durch die Eintragung in ein amtliches Verzeichnis (Art 64 der EU RL 2014/24/EU) tun. Deutschland hat in § 48 Abs 8 VgV (2016) folgende Möglichkeit geschaffen: „Ein den Anforderungen des Artikels 64 der RL 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.“

Für den LIEFER- UND DIENSTLEISTUNGSBEREICH gibt es ein vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. geführtes „Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Über die Recherche-Funktion können Unternehmen gefunden werden, die dem öffentlichen Auftraggeber z. B. bereits namentlich bekannt sind. Eine weitere Suche kann über den CPV-Code durchgeführt werden, um die für den zu vergebenden Auftrag nötige Geschäftstätigkeit zu finden. Bei Bedarf kann der Unternehmer dort direkt online den Antrag auf Präqualifikation ausfüllen. Die dafür notwendigen Eignungsnachweise.

Für Oberbayern und speziell österreichische Firmen (die sich ebenfalls präqualifizieren dürfen) beispielsweise ist zuständig.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Balanstraße 55-59
D-81541 München
T +49 89 5116-0
Eintragungsgebühr 80,00 EUR (inkl. MwSt.)

Die Präqualifikations-Stelle ist

Auftragsberatungszentrum Bayern e. V.
Balanstraße 55 - 59
D-81541 München
T +49 89 5116-3173
E info@abz-bayern.de
Eintragungsentgelt: 170,00 EUR (zzgl. MwSt.)

Sämtliche weiteren Informationen über das Portal finden sich entweder in Fragen und Antworten oder über amtliches Verzeichnis. – Bei konkreten Fragen besteht die Möglichkeit, sich an das Auftragsberatungszentrum zu wenden. Weitere allgemeine Informationen zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland bzw. zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in Bayern.

Für die Präqualifikation im BAUBEREICH ist das entsprechende Portal: https://www.pq-verein.de/wir_ueber_uns/index.html (vgl. auch: http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/bauwesen/bauauftragsvergabe/praequalifizierung/). Dieses ist über das Bundesinnenministerium aufgesetzt, der PQ-Verein somit offiziell legitimiert.

Zwar versuchen immer wieder auch private Anbieter auf den Markt zu drängen – dies aber eher vergeblich, nachdem IHK und PQ-Verein auf gesetzlicher Grundlage berechtigt sind.

Rückfragen:

Dr. Annemarie Mille
Abteilung für Rechtspolitik
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63 |1045 Wien
T 05 90 900-4291 | F 05 90 900-11-4291
E Annemarie.Mille@wko.at | W https://news.wko.at/rp

Stand: 28.11.2017

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