Zollaussetzungen-Zollkontingente per 1.7.2024

Verordnungen des Rates vom 25. Juni 2024

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Mit Verordnung (EU) 2024/1851 des Rates vom 25. Juni 2024 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Juli 2024 geltenden autonomen Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollbegünstigungen (zollfrei bzw. in wenigen Fällen auch zollreduziert) für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.

Mit Verordnung (EU) 2024/1829 des Rates vom 25. Juni 2024 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Juli 2024 geltenden autonomen Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft.

Basisinformationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie sowohl auf der Homepage der WKÖ als auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.

Stand: 08.07.2024

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