Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.7.2025

Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 17.12.2024 bei der Europäischen Kommission eingebracht werden

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Die Europäische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten über neue Anträge auf Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Juli 2025. Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 17. Dezember 2024 an die Europäische Kommission übermittelt werden.

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die eines in den neuen Anträgen angeführtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). Bezüglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium für Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen. 

Informationen über Zollaussetzungen in Vorbereitung sowie über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen  können auch über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.

Stand: 28.10.2024