Schalldämmendes Raum-in-Raum-System

Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

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22.09.2023

Bei der einzureihenden Ware handelt es sich um ein sogenanntes modulares Raum-in-Raum-System mit schallabsorbierenden und schalldämmenden Eigenschaften. Zusammengebaut hat die Ware hat eine Breite von etwa 3 m, eine Länge von 2 bis 6 m und eine Höhe von 2,3 m; die Wände haben eine Dicke von etwa 40 mm. Sie besteht aus einem würfelförmigen Rahmen aus Aluminium, der durch mehrere Metallecken verbunden ist, und aus Paneelen, welche an den Seiten und an der Oberseite der Struktur angebracht sind. Jedes Paneel besteht auf der einen Seite aus einer bedruckten Polyester-Schallschutzschicht aus feuerfestem Gewebe und auf der anderen Seite aus einer beschichteten Spanplatte. Das Innere des Paneels ist mit Steinwolle (Dichte 100 kg/m3) gepolstert. Die Decke besteht aus Polyesterpaneelen und Stützträgern aus Aluminium. Außerdem ist die Ware mit einer Tür, Fenstern, einem LED-Beleuchtungssystem und einem Belüftungssystem ausgestattet. 

Die Ware ist als Sonderkonstruktion zur Errichtung in einem fertigen Gebäude bestimmt, da sie keinen Schutz vor Witterung bietet bzw. um eine zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter durch das Konstruktionsteil (Aluminiumrahmen) bestimmt wird. Sie sollte daher nach der stofflichen Beschaffenheit dieses Bestandteils eingereiht werden. Sie ist dazu bestimmt, in Großraumbüros als abgeschlossener Bereich für vertrauliche Gespräche oder als Ruhezone zu dienen. Die Ware ist nicht für den Einsatz im Freien geeignet, da sie nicht wetterfest ist.

Die Einreihung der Ware erfolgt daher in den KN-Code 7610 90 90 als andere Konstruktionen aus Aluminium (Durchführungsverordnung (EU) 2021/956, Amtsblatt L 211 vom 15. Juni 2021). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6 %.

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