Antidumpingverfahren: Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 5 Minuten

Produkt

Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke zum Stumpfschweißen aus austenitischem rostfreiem Stahl von Sorten, die für korrosionsbeständige Anwendungen verwendet werden und mit (nach AISI 269) WP 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen, mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, auch als Fertigwaren

Land

China, Taiwan, ausgeweitet auf Malaysia

KN-Code

ex 7307 23 10, ex 7307 23 90

Verwendung

in der petrochemischen Industrie, im Baugewerbe, bei der Energiegewinnung, Industrieanlagen , im Hygienebereich, in der Pharma-, Lebensmittel-, Molkerei- und Getränkeindustrie, wann immer korrosionsbeständiger Stahl notwendig ist

Kläger

Defence Committee of the Stainless Steel Butt-Welding Fittings Industry of the European Union


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 2015/C 357/05 vom29. Oktober 2015

Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:
Durchführungsverordnung (EU) 2017/141 vom 26. Jänner 2017 geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2017/659 vom 6. April 2017

bevorstehendes Außerkrafttreten (28. Jänner 2022):
Bekanntmachung 2021/C 168/03 vom 5. Mai 2021

Einleitung Auslaufüberprüfung:
Bekanntmachung 2022/C 40/01 vom. 26. Jänner 2022

Einleitung Umgehungsuntersuchung (Malaysia):
Durchführungsverordnung (EU) 2022/894 vom 7. Juni 2022

Ausweitung Malaysia:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/453 vom 2. März 2023, Berichtigung vom 13. April 2023

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls nach einer Auslaufüberprüfung:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/809 vom 13. April 2023, Berichtigung vom vom 13. April 2023


Europäische Kommission weitet Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus

Im Juni 2022 gab die Europäische Kommission die Einleitung einer Umgehungsuntersuchung für Einfuhren aus Malaysia bekannt.

Von PMM B.V. ging eine Stellungnahme ein und vier malaysische ausführende Hersteller (MAC Pipping Materials Sdn. Bhd, Pantech Stainless And Alloy Industries Sdn. Bhd, SP United Industry Sdn. Bhd, TP Inox Sdn. Bhd) reichten Formulare für den Antrag auf Befreiung ein.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse, kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die gegenüber den Einfuhren Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen (SSTPF) mit Ursprung in China eingeführten Antidumpingzölle durch die Einfuhren der aus Malaysia versandten untersuchten Ware durch MAC Pipping Materials Sdn. Bhd und TP Inox Sdn. Bhd umgangen werden. Weiters gelangte die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die Feststellungen zu Umgehungspraktiken in Bezug auf die beiden die Zölle umgehenden Unternehmen auf alle Einfuhren aus Malaysia ausgeweitet werden sollten, mit Ausnahme derjenigen, die von echten malaysischen Herstellern stammen. Daher sollten die für die Einfuhren von SSTPF mit Ursprung in China geltenden Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren der untersuchten Ware ausgeweitet werden.

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/453 (Amtsblatt L 67 vom 3. März 2023) werden daher die bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in China, ausgeweitet auf die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken zum Stumpfschweißen aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, mit einer durchschnittlichen Rauheit (Ra) der Innenfläche von mindestens 0,8 μm, ohne Flansch, auch als Fertigwaren, die derzeit unter den KN-Codes ex 7307 23 10 und ex 7307 23 90 eingereiht werden und aus Malaysia versandt werden, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht (TARIC-Codes 7307 23 10 35, 7307 23 10 40, 7307 23 90 35, 7307 23 90 40).

Die Ausweitung des Zolls gilt nicht für Pantech Stainless And Alloy Industries Sdn. Bhd und SPI United Sdn. Bhd.

Bei dem ausgeweiteten Zoll handelt es sich um den Antidumpingzoll von 64,9 %, der für „alle übrigen Unternehmen“ in der VR China (TARIC-Zusatzcode C999) gilt. Der ausgeweitete Zoll wird auf die Einfuhren erhoben, die nach Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/894 zollamtlich erfasst wurden.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung. Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren nach Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/894, die hiermit aufgehoben wird, einzustellen.

Die MAC Pipping Materials Sdn. Bhd und TP Inox Sdn. Bhd eingereichten Anträge auf Befreiung werden abgelehnt.


Europäische Kommission gibt die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls nach einer Auslaufüberprüfung bekannt

Im Jänner 2022 leitete die Europäische Kommission nach einem Antrag vom Verband der europäischen Hersteller (Defence Committe of the Stainless steel butt-welding Fittings Industry) eine Auslaufüberprüfung in Bezug auf Einfuhren von Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke zum Stumpfschweißen mit Ursprung in China und Taiwan ein.

Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse zum Anhalten des Dumpings, zum erneuten Auftreten der Schädigung und zum Unionsinteresse kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, mit Ursprung in China und Taiwan aufrechterhalten werden sollen.

Die Europäische Kommission führt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/809 (Amtsblatt L 101 vom 14. April 2023) endgültige Antidumpingzölle auf Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken zum Stumpfschweißen aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, mit einer durchschnittlichen Rauheit (Ra) der Innenfläche von mindestens 0,8 μm, ohne Flansch, auch als Fertigwaren, die derzeit unter den KN-Codes ex 7307 23 10 und ex 7307 23 90 (TARIC-Codes 7307 23 10 50, 7307 23 10 55, 7307 23 90 50und 7307 23 90 55) eingereiht werden, mit Ursprung in China und in Taiwan, ein.

Für die in der Durchführungsverordnung aufgeführten Unternehmen in China gilt ein Antidumpingzoll von 30,7 % bis 55,3 %, für alle anderen mitarbeitenden (nicht in die Stichprobe einbezogenen) Unternehmen von 41,9 % und für alle übrigen Unternehmen von 64,9 %. Für das genannte Unternehmen in Taiwan gilt ein Antidumpingzoll von 5,1 % und für alle übrigen Unternehmen in Taiwan von 12,1 %.

Die Antidumpingzölle gelten nicht für den taiwanischen ausführenden Hersteller King Lai Hygienic Materials Co., Ltd. (TARIC-Zusatzcode C175).

Der endgültige Antidumpingzoll von 64,9 % auf die Einfuhren mit Ursprung in China wird auf Einfuhren, die aus Malaysia versandt werden, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht, ausgeweitet, mit Ausnahme von den in der Durchführungsverordnung aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren.

Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.

Stand: 03.08.2023

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