Panorama von Lissabon mit vielen historischen Gebäuden, Kirchen, weißen Häusern und roten Dächern unter blauem Himmel, am Wasser gelegen.
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Portugal: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 4 Minuten

Export und Import: So geht's

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns! 

Importbestimmungen

Da Portugal Teil des europäischen Binnenmarktes ist, kommen dessen Bestimmungen zur Anwendung.

Einige Besonderheiten bestehen jedoch und müssen vor Verkauf nach Portugal bzw. In-Verkehr-Bringen berücksichtigt werden.

Arzneimittel

Arzneispezialitäten müssen zugelassen und in den portugiesischen Arzneimittelkodex aufgenommen werden. Auch andere Waren bzw. Marktteilnehmende des Gesundheitsbereichs können einer Registrierung bedürfen.

Die zuständige Behörde ist: 

  • INFARMED Autoridade Nacional do Medicamento e Produtos de Saúde, I.P.
    Av. Do Brasil, 53
    Parque de Saúde de Lisboa, 1749-004 Lissabon
    Tel.: +351 21 798 71 00
    Fax: +351 21 798 73 16
    Mail: infarmed@infarmed.pt
    Web: www.infarmed.pt 

Seit August 2005 ist der Verkauf von rezeptfreien Medikamenten durch Pharmazeuten oder pharmazeutisch technisches Personal unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Apotheken gestattet. Die großen Einzelhandelsketten haben darauf reagiert und in ihren Hypermärkten eigene Bereiche für Arzneimittel geschaffen. 

Es ist auch möglich, rezeptfreie Arzneimittel über das Internet zu vertreiben. Eine spezielle Registrierung bei INFARMED ist dafür Voraussetzung.

Nahrungsergänzungsmittel

Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist vorab ein Muster samt Beipackzettel an das Landwirtschaftsministerium zu schicken und dieses über das In-Verkehr-Bringen zu informieren. 

  • Ministério da Agricultura
    Gabinete de Planeamento e Políticas – GPP
    Rua Padre António Vieira, 1
    1099–073 LISBOA
    Tel.: (+351) 213 819 300
    Fax: (+351) 213 876 635
    Mail: gpp@gpp.pt
    Web: www.gpp.pt 

Zollbestimmungen 

Die gesetzliche Mindestfrist für die Zolllagerung nicht abgenommener Drittlandswaren beträgt bei Schiffsfracht 45 Tage, bei übrigen Versandarten 20 Tage bis die Verzollung durchgeführt sein muss. Danach erhält die Ware Verzugsstatus und wird für weitere sechs Monate gelagert. Soll die Ware in diesem Zeitraum doch wieder ausgelöst werden, ist ein Strafsatz von 5% über dem Zollwert zu entrichten (zuzüglich etwaiger Lagergebühren). Abhängig von der lokalen Zollverwaltung kann auch noch nach den sechs Monaten bis zur Ankündigung der Versteigerung die Ware wieder ausgelöst werden, allerdings ist dann ein Strafsatz von 10% zu entrichten. Bei Gefahr der Nichtannahme der Ware durch den Importeur sind daher umgehende Dispositionen für eine Ersatzverwertung/Rücksendung zu treffen. Nach Ablauf der Lagerfrist von sechs Monaten versteigert die Zollbehörde die Ware, was ungefähr nach Verstreichen eines weiteren Monats geschieht.

» Weiterführende Informationen: Portugiesischer Zoll

Handelsabkommen 

Portugal ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und unterhält Freihandelsabkommen mit einigen Ländern. 

Sonstige Einfuhrabgaben 

Zwischen Portugal und Österreich gelten die Bestimmungen des europäischen Binnenmarktes. Allerdings gibt es einige Beschränkungen für Energieerzeugnisse und elektrischen Strom, Alkohol und alkoholische Getränke und Tabakwaren. Sollten Sie genauere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsCenter Lissabon. 

Muster

Ein Carnet ATA ist nicht erforderlich. Das Verbringen von Mustern, etwa für Messebeteiligungen, ist steuer- und formfrei möglich (Transportpapiere zum Nachweis aufbewahren). Ein allfälliger Verkauf während der Messe ist wie eine innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln. 

Als Muster gelten in Portugal Waren bis zu einem Gegenwert von 50 Euro, die kostenlos überlassen werden. 

Für Sendungen von verbrauchssteuerpflichtigen Waren ist das EMCS Verfahren zu beachten. 

E-Commerce 

Seit 2021 gilt für alle EU-Staaten eine gemeinsame Umsatzschwelle. Die Umsatzgrenze liegt bei 10.000 EUR und gilt unter anderem für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf (Onlinehandel) von Waren an Nichtsteuerpflichtige in anderen EU-Ländern. Ab dem Verkauf, der zur Überschreitung der Umsatzschwelle führt, muss die Besteuerung mit dem Mehrwertsteuersatz erfolgen, der in dem Land gilt, in dem der Käufer seinen Sitz hat oder der Transport der Ware endet. Der Schwellenwert gilt nicht für Verkäufe in jedes einzelne EU-Land, sondern insgesamt.

Online-Händler finden im Unternehmensportal Informationen dazu, wie sie über den sogenannten EU-OSS die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen melden, die in andere EU-Ländern verkauft wurden.

Paketversand 

Es gelten die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Die einschlägigen EU-Direktiven wurden in portugiesisches Recht umgesetzt. Es ist empfehlenswert, im Zweifelsfall Vorschläge des portugiesischen Vertriebspartners oder Abnehmers einzuholen, ansonsten ist wie beim Versand in andere EU-Staaten vorzugehen.

Sämtliche Informationen über die Beschaffenheit und charakteristischen Eigenschaften des Produktes auf der Verpackung, dem Etikett, in Prospekten, Katalogen und Gebrauchsanweisungen sowie Garantiee-Erklärungen müssen in portugiesischer Sprache angeführt werden. Ursprungskennzeichnung ist nicht bei allen Artikeln zwingend vorgeschrieben, jedoch generell zu empfehlen.

Die rechtlichen Auflagen sind nach EU-Recht die gleichen wie in Österreich. Zu beachten sind Sonderauflagen für die Reglementierung von Nahrungsergänzungsmitteln, Babynahrung oder bei der Verwendung von gentechnisch modifizierten Ingredienzien.

Das portugiesische Pendant zur „Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH“ ist die Autoridade de Segurança Alimentar e Económica – ASAE, welche die Regelkonformität der Etikettierung überwacht und den Vertrieb kurzfristig untersagen kann. 

Begleitpapiere 

Es gelten die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes. Insbesondere bei Alkohollieferungen sind die Vorschriften des EMCS Verfahrens zu beachten. 

Restriktionen 

Aufpassen müssen Transporteure, die Verpackungen aus Holz (auch Holzpaletten) aus Portugal ausführen oder nach Portugal einführen wollen. Es gilt der internationale Standard ISPM 15, sämtliches Holz muss eine Schädlingsbehandlung aufweisen. Wer bei einer Kontrolle die Behandlung gegen den Schädling nicht nachweisen kann, muss mit einem Verwaltungsverfahren rechnen.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Lissabon hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 12.10.2023