Hochhaus vor blauem Himmel
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Wirtschaftlich Berechtigte norwegischer Gesellschaften

Die Einführung des norwegischen Transparenzregisters – registeret over reelle rettighetshavere – verzögert sich weiter

Lesedauer: 1 Minute

Norwegen
04.06.2024

Nachdem zunächst technische Schwierigkeiten angeführt wurden, stehen nun – nach Ansicht des norwegischen Gesetzgebers – auch die Entscheidungen des EuGH vom 22.11.2022 (C-37/20 und C-601/20) einer unmittelbaren Einführung entgegen, weil gemäß des derzeitigen – nicht in Kraft gesetzten – Gesetzes „jeder“ in das Transparenzregister Einsicht nehmen kann. Um der Rechtsprechung des EuGH gerecht zu werden, soll das Einsichtsrecht nunmehr auf Mitteilungspflichtige gemäß des Geldwäschegesetzes und auf Behörden reduziert werden.

Gleichzeitig soll die Möglichkeit vorgesehen werden, später – durch Verordnung – das Einsichtsrecht auf weitere natürliche und juristische Personen zu erweitern, sobald mehr rechtliche Klarheit über die Entscheidungen des EuGH besteht.

Als Maßnahme zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität wurde das Transparenzregister geschaffen. Zweck des Registers ist es, einen Überblick darüber zu geben, wer tatsächlich Unternehmen kontrolliert.

Was ist ein wirtschaftlich Berechtigter?

Ein wirtschaftlich Berechtigter ist eine natürliche Person, die durch ihren Eigentums- oder Stimmanteil allein oder gemeinsam mit anderen das Unternehmen kontrolliert. Übersteigt der Eigentums- bzw. Stimmanteil 25 %, handelt es sich bei dieser Person um einen wirtschaftlich Berechtigten. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist auch eine natürliche Person, die das Recht hat, mindestens 50 % der Mitglieder der Leitungsorgane des Unternehmens zu ernennen oder abzuberufen. Das Eigentum kann direkt oder indirekt über andere Unternehmen erfolgen.

Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung geht aus z. B. der Gründungsurkunde, dem Aktionärsbuch oder der Aktionärsvereinbarungen hervor, wer die tatsächlichen Rechteinhaber des Unternehmens sind. Aber auch andere Vereinbarungen können Einfluss auf die Beurteilung haben. Es ist der jeweilige Vorstand, der dafür verantwortlich ist, dass das Unternehmen Informationen über die tatsächlichen Rechteinhaber des Unternehmens verwaltet und später registriert.

Weitere Informationen (Englisch) stehen beispielsweise auf den Webseiten  des norwegischen Firmenregisters – Brønnøysundregistrene – oder der norwegischen Regierung (Norwegisch) zur Verfügung.

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