Montenegro: Ab 1.1.2025 Steuer auf alle Online-Einkäufe aus dem Ausland
Im September verabschiedete das Parlament auf Vorschlag der Regierung Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes, das unter anderem eine vollständige Steuer auf alle Lieferungen und Einkäufe aus dem Ausland anstelle des derzeitigen Steuerfreibetrags von bis zu 75 Euro vorsieht. Die Anwendung dieses neuen Gesetzesartikels beginnt am 1. Jänner 2025.
Bisher konnten physische Personen online einkaufen und Sendungen im Wert von bis zu 75 Euro erhalten, ohne dafür Mehrwertsteuer und Zoll zu zahlen.
Somit sind beim Online-Kauf und Sendungen an natürliche Personen, die nicht kommerziellen Zwecken dienen, folgende Einfuhrabgaben vorgesehen:
- Bei einem Warenwert (Warenwert inkl. Versandkosten) bis 150 Euro, fällt die USt in Höhe von 21 % an.
- Bei einem Warenwert (Warenwert inkl. Versandkosten) ab 150 Euro, fällt der allgemeine Zoll in Höhe von 5% und die USt. in Höhe von 21% an. In diesem Fall wird die Verzollung direkt von einer Spedition übernommen und der Empfänger über die Kosten und die Vorgangsweise informiert.
Die Zollverwaltung erhebt Einfuhrzölle von den Postbetreibern, die diese wiederum von den Endempfängern der Sendung einziehen.
Bei Fragen zu Montenegro wenden Sie sich bitte an das Außenwirtschaftsbüro Podgorica unter podgorica@wko.at.