Malaysia: Reisen und vor Ort
Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen
Lesedauer: 5 Minuten
Reiseinformationen
Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen.
Reiseinformationen finden Sie darüber hinaus im Länderreport Malaysia.
Einreise
Die Einreise ist für österreichische Staatsangehörige nur mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass möglich. Es besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten ohne Berufstätigkeit. Österreicher, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.
Der Hauptflughafen Kuala Lumpur International Airport (KLIA) wird von allen großen internationalen Airlines angeflogen. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Low-Cost Carrier Flughäfen (Subang und LCCT), welche vornehmlich für regionale Flüge benutzt werden.
Die malaysischen Zollvorschriften entsprechen hinsichtlich der Einfuhr von Waren, dem Transport von Tabak, Parfum und Alkohol internationalem Standard. Beträge über 10.000 USD, die ein- oder ausführen werden sollen, müssen mit einem am Flughafen erhältlichen Formblatt angemeldet werden.
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen und Rauschmitteln sind strikt verboten und werden mit einer hohen Freiheits- oder gar der Todesstrafe geahndet.
Wir empfehlen die Standardimpfungen für Erwachsene (Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza) vor Reisebeginn zu überprüfen. Bei (Langzeit-)Reisen empfehlen wir zusätzlich Impfungen gegen Polio, Hepatitis A/B, Typhus, und Tollwut sowie Japanische Encephalitis.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei direkter Einreise aus Österreich bestehen keine Impfvorschriften.
Feiertage und Geschäftszeiten
Feiertage
Außer an Samstagen und Sonntagen bleibt das AußenwirtschaftsCenter Kuala Lumpur genauso wie die meisten lokalen Banken, Behörden und Firmen an folgenden Feiertagen geschlossen:
Onlinekalender für Malaysia
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.
Anmerkung: Falls ein Feiertag auf einen Sonntag oder anderen Feiertag fallen sollte, wird der nachfolgende Tag als Feiertag anerkannt.
Chinese New Year ist Hauptferienzeit in Malaysia. Die Zeit davor und danach ist mit der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr in Österreich vergleichbar. Von Geschäftsreisen eine Woche vor bis eine Woche nach dem Chinesischen Neujahr ist abzuraten. In dieser Zeit befinden sich viele Firmen zuerst in Inventur und anschließend bei den diversen Jahresfeiern von Kunden, Lieferanten u. Familien. Geschäftstermine sind erfahrungsgemäß erst wieder ca. eine Woche nach den chinesischen Neujahrsfeiertagen möglich.
Geschäftszeiten
Geschäfte: Montag bis Sonntag von 10:00 bis 21:30 Uhr in größeren Geschäften/ Einkaufszentren. Kleinere Geschäfte haben von Montag bis Sonntag von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Banken: Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr.
Bürozeiten bei Behörden und Firmen: von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.
- Die Geschäftszeiten variieren je nach Geschäft, Bank, Behörde, … .
- Während des Ramadans können sich Änderungen bei den Öffnungszeiten ergeben.
Sonstige Informationen
Auf Grund seiner multiethnischen Bevölkerung, werden in Malaysia mehr als 100 verschiedene Sprachen gesprochen. Obwohl Bahasa Melayu dabei offizielle Amtssprache ist, dient in erster Linie Englisch als Geschäftssprache; daneben sind Mandarin und Tamil ebenfalls, repräsentativ für die jeweiligen Volksgruppen, weit verbreitet.
Strom: 220 V, 50 Hz Wechselstrom, eigene malaysische 3-Pol-Stecker
Zeitverschiebung: MEZ +7 Stunden, MESZ +6 Stunden
Sicherheit
Am 28. Juni 2016 wurde ein Handgranatenanschlag auf ein Bierlokal in Puchong, südlich von Kuala Lumpur, verübt, bei dem es mehrere Verletzte gab. Da weitere Attentate von Einzeltätern nicht auszuschließen sind, ist auch in den Touristenzonen erhöhte Vorsicht geboten. Aufgrund der Gefahr von Anschlägen ist die Polizei in höchster Alarmbereitschaft. An von Ausländern frequentierten Orten, wie Einkaufszentren und Sehenswürdigkeiten, bleiben die Einsatzkräfte stark erhöht. Es wird zur größtmöglichen Vorsicht und Umsicht und zur Meidung von Menschenansammlungen geraten.
Es gibt regelmäßig Berichte über Diebstähle auf offener Straße und in Shopping Malls. Dabei wird auch Gewalt angewendet. Sichtbar in Autos liegende Wertgegenstände führen ebenfalls häufig zu Einbruchdiebstählen. Besucher, vor allem an Sehenswürdigkeiten, sollten aufmerksam sein und sich angepasst verhalten.
Vorsicht ist bei Einladungen von Fremden geboten, die versuchen, Touristen in Privatquartiere zu locken und von diesen in der Folge bei traditionellen Wettspielen größere Geldbeträge ergaunern. Sehr häufig sind Fälle von Kreditkartenbetrug, so dass von der Verwendung von Kreditkarten, ausgenommen in renommierten Hotels und Kaufhäusern, nach Möglichkeit Abstand genommen werden sollte. Da Fälle von Verabreichung von K.O. Tropfen in Bars, Clubs etc. bekannt sind, sollten Getränke nie unbeaufsichtigt gelassen werden.
Auf Grund der weiterhin bestehenden Bedrohung durch philippinische Rebellen, hat die malaysische Regierung 2013 in den östlichen Bezirken des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah eine Sicherheitszone ("Eastern Sabah Safety Zone (ESSZONE)") errichtet. Die Situation innerhalb der Sicherheitszone wird weiterhin als kritisch eingestuft und es ist mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär Rechnung zu tragen. Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Rettungs- & Polizeinotruf: 999
Weitere Sicherheitsinformationen zu Malaysia finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.
Dos and Don‘ts
Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet.
Auch wenn malaysische Geschäftspartner durch Sprache, Kleidung und Gestik westlich erscheinen mögen, bleiben sie im Grunde asiatisch. Im Geschäftsgebaren ist deshalb ein gewisses Maß an Feingefühl gefragt. Nicht außer Acht zu lassen ist dabei, dass die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen jeweils unterschiedliche Herangehensweisen (Mentalitätsunterschiede zwischen Malaien, Chinesen und Indern) erfordern. Die persönliche Komponente spielt jedoch bei allen eine sehr wichtige Rolle. Sensible Felder wie Religion und Politik sollten als Gesprächsthemen vermieden werden. Eine offene Streitkultur besteht nicht. Diplomatisches und respektvolles Miteinander ist dabei wichtiger.
Auch wenn ein Händeschütteln zur Begrüßung im Allgemeinen gebräuchlich ist, kann es vorkommen, dass eine Muslimische Frau einen Mann lediglich mit einem Nicken oder Lächeln begrüßt. Die Begrüßung einer muslimischen Frau durch Händedruck sollte deshalb von der Frau initiiert werden.
Da die linke Hand als unrein betrachtet wird, sollte man möglichst die rechte Hand (oder beide) benutzen um Geschenke oder Visitenkarten anzunehmen oder zu überreichen.
Der Zeitfaktor spielt eine weniger wichtige Rolle als in Europa. Vor wichtigen Entscheidungen werden Malaysier das Für und Wider lange abwägen. Hier ist ab und zu Geduld gefragt.
Sollte bei Einladungen zu Veranstaltungen oder im privaten Kreis als Bekleidungshinweis „Batik“ angeführt sein, handelt es sich dabei um langärmelige gemusterte Batik-Hemden, die für Herren in Malaysia als offizielles Kleidungsstück gelten und dem dunklen Anzug mit Krawatte in Europa entsprechen. Geschenke sind eine gern gesehene Geste. Achten Sie jedoch darauf, dass Malayen (Muslime) keinen Alkohol trinken.
Stand: 15.01.2024