Stadtansicht von Tokio mit vielen Hochhäusern und dem bekannten rot-weißen Tokyo Tower unter blauem Himmel. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Japan: Reisen und vor Ort

Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen

Lesedauer: 4 Minuten

Reiseinformationen

Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen.

Einreise 

Für die Einreise nach Japan benötigen österreichische Staatsangehörige einen gültigen Reisepass. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für 90 Tage erteilt. Geschäftsreisende können unter diesem Titel auch entsprechende Tätigkeiten ausüben (Verkaufsverhandlungen, Messeteilnahmen, Präsentationen etc.). Eine Verlängerung des Aufenthalts um weitere 90 Tage ist möglich, bedarf jedoch einer rechtzeitigen Genehmigung der Japanischen Immigrationsbehörde.

Seit 29. April 2023 ist die Einreise wieder komplett ohne Einschränkungen möglich. Es werden weder ein PCR-Test noch ein Impfnachweis benötigt. Nur wenn eine der Wärmebildkameras über 37,5° Körpertemperatur anzeigt, kann es noch zumindest zu Fragen bei der Einreise kommen. Auch eine Vorabregistrierung via Visit Japan Web ist nicht zwingend nötig. Reisende können dieses Service jedoch weiterhin zur Vorregistrierung von "Immigration", "Customs" und (optional) "Tax-free Shopping Service" nutzen und so den Einreiseprozess beschleunigen. Es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, das notwendige Formular („gelbe Zollkarte“) am Flughafen auszufüllen. Oft erhält man dieses Formular bereits im Flugzeug ansonsten liegen diese am Einreiseflughafen auf. Das händisch ausgefüllte Formular kann man weiterhin bei den Zollbeamten abgeben, statt die elektronische Deklaration auf dem Smartphone vorzuweisen.

Manche Dinge wie z.B. U-Bahn-Tickets sind in Japan für ausländische Besucher de facto nur in bar bezahlbar. Mit österreichischen Maestro-Karten (für Übersee freischalten lassen!) und Kreditkarten kann man zumindest in den Städten bei den meisten Bankomaten (ATM) Bargeld beheben, jedenfalls in den mit ATM ausgestatteten Convenience Stores der Ketten 7-Eleven, Familiy Mart und Lawson sowie der japanischen Postbank. Kreditkarten der Labels Visa, Mastercard und JCB werden in den Städten sehr weitgehend angenommen, auch in vielen Taxis (Aufkleber beachten!); Diners Club und American Express zumindest in den gehobenen Geschäften, Restaurants und Hotels.

Geld

Das Zahlen mit Bargeld ist in Japan noch immer ähnlich stark verbreitet wie in Österreich. Nicht alle Geldausgabeautomaten (ATMs), vor allem solche auf dem Land, sind für Bargeldbehebungen mit ausländischen Bankomat- oder Kreditkarten gerüstet. Die ATMs in den Convenience-Store-Ketten 7-Eleven, Family Mart und Lawson sowie der Postbank sollten jedoch mit österreichischen Maestro-Karten (für Übersee freischalten!) und auch gängigen Kreditkarten wie Visa und Mastercard (seltener Diners Club und AmEx) funktionieren.

Dos and Don‘ts 

Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet.

  • Laut Sprechen ist nicht vornehm; man ruft nicht ungeduldig oder ärgerlich nach dem Ober und versucht auch nicht, die Aufmerksamkeit einer Person etwa am anderen Ende des Tisches durch lautes Zurufen zu wecken.
  • Ein Wutausbruch beendet ziemlich sicher die Geschäftsbeziehung, egal gegen wen er sich richtet…
  • Wortspiele, Humor auf Kosten anderer, erotische Anspielungen und Witze werden entweder nicht verstanden und/oder als niveaulos erachtet.
  • Vermeiden Sie Suggestivfragen – sonst hören Sie das, was Sie suggerieren, aber es wird sich niemand daran halten.
  • Keine negativen Formulierungen in Fragen, die Logik im Deutschen und Japanischen sind verschieden. Wenn Sie eine aussagekräftige Antwort erwarten, immer einfache, offene Fragen stellen.
  • Eine durch Alkoholkonsum hervorgerufene kurzfristige Hochstimmung mit Vergessen vieler der ungeschriebenen Regeln wird wohlwollend akzeptiert – am nächsten Morgen muss der Kopf wieder klar sein, dann gilt business as usual.

Feiertage und Geschäftszeiten 

Onlinekalender für Japan
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.

Rund um Neujahr (28.12. bis 3.1.) sind die meisten Büros und viele Restaurants geschlossen. Gleiches gilt für die „Golden Week“ (29.4. bis 5.5.) und die Obon-Zeit, 13. bis 15.8. plus jeweils einige Tage davor und danach (beliebte Kurzurlaubszeiten).

Geschäftszeiten

Banken: Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr
Firmen: Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr (Behörden bis 17:00 Uhr)

Besuche bei Firmen sollten frühestens um 9:30 Uhr und spätestens um 16:30 Uhr angesetzt werden. Geschäftliche Abendessen beginnen meist schon zwischen 18:00 und 19:00 Uhr.

Kaufhäuser: täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr, auch samstags und sonntags geöffnet. Detailhandelsgeschäfte außerhalb von Kaufhäusern kennen in der Regel keine vorgeschriebenen Geschäftszeiten, die meisten haben aber kürzere Öffnungszeiten als die Kaufhäuser (Geschäftsschluss oft schon 17:00 oder 18:00 Uhr, oft mit einem oder zwei Ruhetagen pro Woche).

Sonstige Informationen 

Angenehmste Reisezeiten sind das Frühjahr und der Herbst. Im Winter ist für Tokio und Osaka Übergangskleidung ausreichend, der kälteste Monat ist Februar. Vermeiden Sie wenn möglich Juni, Juli und August, die sehr heiß, schwül und besonders regnerisch sind.

Sicherheit

Das allgemeine persönliche Sicherheitsniveau in Japan ist ausgezeichnet, es gibt ausnehmend wenige Vorsatz-Gewaltdelikte, in die reguläre Geschäftsreisende und andere ausländische Besucher verwickelt werden könnten, und wenige gefährliche endemische Infektionskrankheiten.

Notrufe

Polizei: 110
Feuerwehr/Rettung: 119

Weitere Sicherheitsinformationen zu Japan finden Sie auf dem Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.

Stand: 01.10.2024