Verschieden große Pakete stehen in einem lichtdurchfluteten Raum mit großen Glasfronten, eine Person in Unschärfe trägt Pakete im Hintergrund
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Irland Strategie – Post Brexit?

Gründen Sie Ihre Niederlassung in Irland

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Irland

Viele österreichische Unternehmen behandelten bis 2020 das Vereinigte Königreich (VK) und Irland strategisch als eine Region. Diese Region wurde oftmals von einem Distributionspartner bzw. mit einer Niederlassung (meist im VK) betreut. Größere Unternehmen belieferten den irischen Markt aus einem Zentrallager im VK, in dem Ersatzteile, etc. für beide Inseln verwahrt wurden.

Das VK ist am 31. Jänner 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. 

Österreichische Unternehmen mussten das Geschäft mit Irland seit damals aus verschiedenen Gründen (MwSt. Nummer, Warenlager, Logistik, etc.) insbesondere von der Logistik Seite auf neue Beine stellen.

» Weiter Infos zum Brexit: Praxis-Informationen für Unternehmen

Lieferung nach Irland Post-Brexit

Die letzten Jahre kam es zu einer deutlichen Verlagerung der Warenströme zwischen Österreich und Irland. Fast 100% der Waren aus Österreich werden inzwischen mit Fähren über das Meer direkt nach Irland geliefert. Warenlieferungen in und aus dem VK werden als Drittstaatenlieferung qualifiziert.

Warenlager im VK

Ohne Abkommen verlieren laut derzeitigen Stand österreichische Waren, welche im VK eingelagert wurden, den EU Ursprung/EU Zertifizierungen, etc. Beim Re-Export aus dem Zentrallager im VK nach Irland kämen im schlechtesten Fall WTO Zölle zur Anwendung.

Einige österreichische Unternehmen haben in Vorbereitung auf den Ablauf ihre Lieferkette bereits adaptiert und beliefern nun Irland direkt aus Österreich.

Common Travel Agreement (CTA)

Das CTA und verschiedene Vorgänger existieren in dieser Art zwischen der Republik Irland und dem VK seit dem Jahr 1923. Viele der Bestimmungen wurden während der EU-Mitgliedschaft beider Staaten durch EU Recht ersetzt. 2019 vereinbarten beide Länder nach dem Austritt des VK aus der EU, Regeln zur Personen- und Niederlassungsfreiheit, wie dies im ursprünglichen CTA vorgesehen waren, wieder aufleben zu lassen.

Servicetechniker, Distributionspartner, Vertreter, etc. mit Sitz im VK können somit auch weiterhin ihre Tätigkeit in der Republik Irland ausführen. Die Verrechnung, insbesondere Mehrwertsteuer, muss extra geklärt werden.

Die CTA würde es österreichischen Unternehmen in Zukunft ermöglichen den EU-Drittmarkt VK aus einer dem EU-Recht (inkl. Datenschutzbestimmungen, etc.) unterworfenen Niederlassung in Irland zu betreuen.

Bei Fragen steht Ihnen das Team des AußenwirtschaftsCenter Dublin gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns eine E-Mail an dublin@wko.at.

Stand: 25.06.2024