Handelsabkommen der EU mit Armenien
Vertieftes und umfassendes Partnerschaftsabkommen (Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement, CEPA)
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Basis für die Beziehungen der EU mit Armenien ist das vertiefte und umfassende Partnerschaftsabkommen (Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement, CEPA), das das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus 1999 ersetzt.
Das Abkommen wird seit 1. Juni 2018 vorläufig angewendet. Es tritt am 1. März 2021 in Kraft.
Das seit Juni 2018 vorläufig angewendete vertiefte und umfassende Partnerschaftsabkommen (Comprehensive and Enhanced Partnership Agreement, CEPA) ersetzt das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1999 (ABl L 239 vom 9. September 1999). Es tritt am 1. März 2021 in Kraft.
Das nicht-präferenzielle Abkommen (kein Zollabbau) stärkt den politischen Dialog und verbessert die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Politik sowie bei sektorspezifischen Maßnahmen.
Das CEPA beinhaltet die üblichen politischen Klauseln der EU über die Menschenrechte, die internationalen Strafgerichtshöfe, Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie die Terrorismusbekämpfung.
Darüber hinaus umfasst es Bestimmungen über die Zusammenarbeit in Bereichen wie Verkehr, Energie, Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Steuern, Bildung und Kultur, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Banken und Versicherungen, Industriepolitik, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Tourismus, Forschung und Innovation und Bergbau.
Im Abkommen enthalten ist auch die justizielle Zusammenarbeit, die Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, organisierter Kriminalität und Korruption.
Die Verpflichtungen im handelspolitischen Bereich verbessert die Rahmenbedingungen für den bilateralen Handel zwischen der EU und trägt dabei den Verpflichtungen Armeniens als Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion in vollem Umfang Rechnung. Es wird ein besseres Regelungsumfeld für den Handel mit Waren und Dienstleistungen, die Gründung und Führung von Unternehmen, den Kapitalverkehr, das öffentliches Beschaffungswesen und geistige Eigentum sowie für die nachhaltige Entwicklung und den Wettbewerb festgelegt.
In bestimmten Bereichen zielt das Abkommen auch auf eine schrittweise Annäherung der armenischen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand ab, ohne jedoch eine Assoziation zwischen der EU und Armenien zu schaffen.
Factsheet European Union External Action Service (EEAS):
Hintergrundinformation EU-Armenien CEPA
Basis für die Beziehungen der EU zu Armenien war das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PCA) aus 1999. Um diese weiter zu verstärken und das bestehende PCA zu ersetzten, wurde 2010 mit der Abhaltung einer Plenarsitzung die Verhandlungen der EU mit Armenien über ein Assoziierungsabkommen begonnen. Hauptziel war eine enge politische Assoziation und eine schrittweise wirtschaftliche Integration zwischen der EU und Armenien.
Die Aufnahme von Verhandlungen der EU mit Armenien über ein tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA), das integraler Bestandteil dieses Assoziierungsabkommens sein sollte, wurden erst am 20. Februar 2012 beschlossen, nachdem Armenien die für die Verhandlungen über ein DCFTA notwendigen Fortschritte erreicht hatte.
Am 24. Juli 2013 konnten die Verhandlungen der EU mit Armenien über ein Assoziierungsabkommen, welches die Schaffung einer tiefgreifenden und umfassenden Freihandelszone beinhaltet, abgeschlossen werden.
Aufgrund des angekündigten Beitrittes Armeniens zur Eurasischen Wirtschaftsunion (Kasachstan, Russland und Weißrussland) wurde das Abkommen jedoch nicht wie angekündigt beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft am 29. November 2013 paraphiert.
Im Jänner 2015 trat Armenien der Eurasischen Wirtschaftsunion, führt aber weiterhin mit der EU einen politischen und Handelsdialog, soweit dies mit den neuen Verpflichtungen Armeniens in der Eurasischen Wirtschaftsunion vereinbar ist.
Daher wurden die Gespräch über ein neues Abkommen weitergeführt, um dennoch eine neue rechtliche Basis für die EU-Armenien-Beziehungen zu schaffen. Nachdem die EU und Armenien ihre gemeinsame Vorstudie ("scoping exercise") über eine neue rechtliche Vereinbarung (Rahmenabkommen), die mit den neuen Verpflichtungen Armeniens kompatibel ist, abgeschlossen haben, wurde am 12. Oktober 2015 die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin vom Rat der EU ermächtigt mit Armenien diesbezügliche Verhandlungen zu führen.
Die Verhandlungen wurden am 7. Dezember 2015 offiziell beginnen (EU and Armenia launch negotiations for a new agreement) und konnten am 26. Februar 2017 abgeschlossen werden.
Am 24. November 2017 wurde das Abkommen zwischen der EU und Armenien unterzeichnet und seit 1. Juni 2018 vorläufig angewendet (Step forward for EU-Armenia relations as new agreement is provisionally applied). Am 1. März 2021 tritt das Abkommen in Kraft.
Rechtsakte EU-Armenien CEPA
Abkommen
- Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. L 23 vom 26.1.2018)
Weitere relevante Rechtsakte
- Beschluss (EU) 2018/104 des Rates vom 20. November 2017 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. L 23 vom 26.1.2018)
- Beschluss (Euratom) 2020/971 des Rates vom 20. November 2017 zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 215 vom 7.7.2020)
- Unterrichtung über das Inkrafttreten des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. L 55 vom 16.2.2021)
Alle EU-Rechtsakte zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Armenien finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 11.01.2022