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© Josef Schauer-Schmidinger | Basismodul/WKO Inhouse GmbH. Wien/2007

Griechisches Register der Wirtschaftlichen Eigentümer

Seit 3. März 2020 ist das Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Griechenland verfügbar 

Lesedauer: 1 Minute

Griechenland

Die griechische Regierung hat mit dem Gesetz Nr. 4557/2028 (Nomos 4557/2028) den gesetzlichen Rahmen für ein Register der Wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen.

Aufgrund der 4. Geldwäscherichtlinien sind alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ein Register der wirtschaftlich Berechtigten (ultimate beneficial owners – UBOs) einzurichten. Griechenland ist dieser Verpflichtung am 3. März 2020 nachgekommen.

Durch die Entscheidung Nr. 24963 des griechischen Finanzministeriums sind bis zum 1. Mai 2020 alle registrierungspflichtigen Personen angehalten, ihre Eintragung im UBO-Register zu veranlassen. Die Registrierung erfolgt über die Webseite GSIS

Wirtschaftliche Eigentümer sind nach Art 3.17 des Gesetzes natürliche Personen, die direkt oder indirekt entscheidende Kontrolle über eine Gesellschaft ausüben können, beispielsweise durch Vetorechte oder das Recht, Vorstandsmitglieder zu ernennen oder zu entlassen. Bei einem Wert von mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte einer Gesellschaft wird die Eigenschaft als wirtschaftlicher Eigentümer vermutet. Eintragungspflichtig sind vor allem juristische Personen mit Sitz in Griechenland oder solche, die steuerpflichtige Geschäfte in Griechenland ausüben.

Nachstehende Informationen sind nach erfolgter Registrierung abrufbar:

  • Vor- und Nachname
  • Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltsland
  • Geburtsdatum
  • Natur und Umfang des wirtschaftlichen Interesses 

Alle registrierten Daten werden für fünf Jahre gespeichert.

Stand: 06.03.2024

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