Blick auf die Stadt Athen mit dem Akropolis-Berg, umrandet von Bäumen. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Griechenland: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 4 Minuten

12.09.2024

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Gegenüber Drittländern gilt der gemeinsame EU-Außenzolltarif.

Zollbestimmungen

Für die Tarifierung kommt das harmonisierte System des EU-Zolltarifs zur Anwendung. Verzollungsbasis ist der CIF-Wert, die Verzollungsfrist beträgt 60 Tage. Agrarwaren aus Nicht-EU-Ländern werden mit Agrarabgaben belastet.

Sonstige Einfuhrabgaben

Griechenland unterliegt keinen sonstigen Einfuhrabgaben.

Der Normal-Mehrwertsteuersatz beträgt 24%. Für Übernachtungskosten, den meisten frischen und unverpackten Lebensmitteln, Milch, Molkereierzeugnisse, Babynahrung, Olivenöl, Strom, Gas und für Waren und Dienstleistungen des landwirtschaftlichen Bedarfs (u.a. Düngemittel) gilt ein ermäßigter Steuersatz von 13%. Lediglich für bestimmte Medikamente, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Theaterkarten gilt der niedrige MwSt.-Satz von 6%. Für die Inseln Lesbos, Chios, Samos, Kos und Leros gelten um 30% ermäßigte Steuersätze (17%, 9% und 4%).

Verbrauchssteuerpflichtige Waren sind u.a. bestimmte Brennstoffe, Tabakprodukte, E-Zigarettenbedarf, alkoholische Getränke (ausgenommen Wein) und Kaffee. Sonderabgaben gelten auch für Hotelübernachtungen, Pay TV, Mobiltelefonie, Breitband-Internetverbindungen und Kosmetika.

Bei der Einfuhr von Fahrzeugen wird in Griechenland eine Taxierungsabgabe, die oft auch als versteckte Zollgebühr aufgefasst wird, fällig. Ihre Höhe richtet sich in der Regel nach dem Einzelhandelspreis vor Steuern und den CO2-Emissionswerten.

Für die Steuersätze im Einzelnen kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Athen.

Muster

Damit Sendungen als Warenmuster bzw. –probe anerkannt werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und als solche auf Lieferschein und Ausfuhrdokumente deklariert sein. Sie müssen erkennbar nur zum Gebrauch als Muster oder Probe geeignet bzw. für den Verkauf unbrauchbar sein.

E-Commerce

Seit 2021 gilt für alle EU-Staaten eine gemeinsame Umsatzschwelle. Die Umsatzgrenze liegt bei 10.000 Euro und gilt unter anderem für den innergemeinschaftlichen Onlinehandel von Waren an Nichtsteuerpflichtige in anderen EU-Ländern. Ab dem Verkauf, der zur Überschreitung der Umsatzschwelle führt, muss die Besteuerung mit dem Mehrwertsteuersatz erfolgen, der in dem Land gilt, in dem die Käufer:in ihren Sitz hat oder der Transport der Ware endet. Der Schwellenwert gilt nicht für Verkäufe in jedes einzelne EU-Land, sondern insgesamt.

Online-Händler:innen finden im Unternehmensportal Informationen dazu, wie sie über den sogenannten EU-OSS die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen melden, die in andere EU-Ländern verkauft wurden.

Paketversand

Für Postversand bis 20 kg im Zollgebiet der EU ist keine Zollinhaltserklärung notwendig.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Außenverpackung: Im Einzelhandel müssen bei bestimmten Verpackungen (Industrieprodukte, Elektrogeräte, Klima-, Video- und Audiogeräte, Kosmetika, Pharmazeutika, Lebens- und Genussmittel) mindestens folgende Angaben auch in griechischer Sprache angegeben sein:

  • Name und Anschrift einer in der EU ansässigen Produzent:in, Importeur:in, Vertreter:in oder Abpacker:in (Abfüller:in)
  • Art und Nettomenge der Ware
  • Verbrauchsdatum bei Medikamenten, Lebensmitteln udgl.

Produktkennzeichnung /-deklaration: Die Produktkennzeichnung (Herstellungsland) – z.B. das „Made in Austria“ oder „Made in EU“ – für in der Europäischen Union hergestellte Produkte oder Geräte ist empfehlenswert, jedoch, abgesehen von Ausnahmen (Milch), nicht bindend. Für Drittlandprodukte/-geräte hingegen ist die Produktbezeichnung „Made in China“ oder „Made in USA“ zwingend.

Betriebsanleitungen / Gebrauchsanweisungen: Die Betriebsanleitungen müssen – auch für B2B-Produkte - in griechischer Sprache beigelegt werden, sofern die entsprechenden Produkte nicht für eine bestimmte Berufsklasse vorgesehen sind und unabhängig davon, ob es sich um EU- oder Drittlandsprodukte handelt.

Da für die Einhaltung der marktpolizeilichen Einzelhandelsvorschriften die griechische Warenvertriebspartner:in bzw. Vertreter:in bzw. Abpacker:in (Abfüller:in) verantwortlich ist, sollten mit ihr vor Lieferung / Absendung der Ware noch einmal alle Einzelheiten abgestimmt werden.

Begleitpapiere

Üblich sind drei bis fünf Fakturen, davon eine Originalfaktura in englischer, französischer oder deutscher Sprache, firmenmäßig unterzeichnet (außer e-Rechnungen) mit genauer Warenbezeichnung (evtl. HS/CN Zolltarifnummer), mit genauer Mengenangabe (Nettogewicht), Wert pro Einheit und Gesamtpreis in Euro oder sonstiger Währung. Fracht und Versicherung sind gesondert auszuweisen. 

Wichtig:
Auf der Rechnung müssen die UID-Nummern der Lieferant:innen und Empfänger:innen angeführt werden!

Restriktionen

Registrierungspflichtig sind: Kosmetika (vereinfachtes Registrierungsverfahren bei Kosmetika mit EU-Ursprung), Wasch-, Putz-, Reinigungsmittel und Dentalmaterialien. Genehmigungspflicht besteht für: Pharmazeutika (human und veterinär), Pflanzenschutzmittel und Biozide. Für Elektrogeräte sind Betriebssicherheitszertifikate erforderlich. Für Energy Drinks mit EU-Ursprung besteht in Griechenland – aufgrund des Präzedenzfalles Red Bull – keine Registrierungspflicht.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Athen hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.