Elektromechanischen Handgerät zur Hautpflege

Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

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22.09.2023

Das tragbare elektromechanische Handgerät für die Hautpflege ist oval geformt und etwa 75 × 80 × 30 mm groß. Es hat ein wasserdichtes Gehäuse und einen eingebauten Elektromotor, der Vibrationen erzeugt (sogenannte Sonic Pulsations). Die Außenfläche des Geräts besteht aus Silikon; auf beiden Seiten sind hypoallergene Silikonbürsten angebracht. Die Oberfläche des Geräts ist in drei Zonen unterteilt; in jeder der Zonen sind die Noppen der Bürsten unterschiedlich dick. An der Vorderseite des Geräts sind die Ein- und Ausschalttaste sowie die Taste zur Steuerung der Pulsationsintensität angebracht.

Die Ware ist zur Reinigung der Gesichtshaut unter Verwendung eines Hautreinigungsmittels und vibrierender Bürsten bestimmt. Bei der Reinigung der Haut findet als zusätzlicher Effekt eine Gesichtsmassage statt, die durch die Pulsationen bewirkt wird. 

Die Ware ist für den Hausgebrauch vorgesehen. Das Gerät erfüllt zwei Funktionen: Gesichtsreinigung und Massagefunktion (Zusatzfunktion). Die Einreihung erfolgt nach der Haupttätigkeit (Hauptfunktion), das Gerät wird daher  unter dem KN-Code 8509 80 00 als elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor (Durchführungsverordnung (EU) 2021/530, Amtsblatt L 106 vom 26.3.2021) eingereiht. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 2,2%.