Aserbaidschan: Firmengründung
Eine günstige geografische Lage, florierende Wirtschaftskraft, wachsende Exportraten sowie gesetzlich verankerte Garantien für ausländisches Kapital rücken Aserbaidschan zunehmend in den Fokus ausländischer Investor:innen. Diese stellen sich vor allem die Frage, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen in Aserbaidschan für eine Unternehmensgründung aussehen. Das AußenwirtschaftsCenter Istanbul hat hierfür eine Fachinformation erstellt, die alle für die Gründung relevanten Rechtsfragen prägnant beantwortet und insbesondere auf Abweichungen und Gemeinsamkeiten zur österreichischen Rechtslage hinweist.
Zunächst werden die gesetzlichen Investitionsgarantien erläutert, die unter anderem einerseits die Gleichstellung zwischen ausländischen und aserbaidschanischen Investor:innen sicherstellen sowie andererseits den Rückfluss des erwirtschafteten Gewinns in das Heimatland ermöglichen.
Im Rahmen des Gesellschaftsrechts werden die verschiedenen Gesellschaftstypen Aserbaidschans näher vorgestellt und die einzelnen Schritte, die für die Gründung eines Unternehmens, der Eröffnung einer Filiale oder die Beauftragung eines Vertriebspartners erforderlich sind, beleuchtet.
Anschließend werden die einzelnen Steuersätze sowie das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich behandelt, damit Investor:innen einen ersten Anhaltspunkt haben, um eine möglichst steueroptimierende Tätigkeitsform auszuwählen.
Abgerundet wird der Beitrag mit den wichtigsten Bestimmungen des aserbaidschanischen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie den einschlägigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.
Sie suchen ausführlichere Informationen zum Markteintritt in Aserbaidschan? Kontaktieren Sie gerne das AußenwirtschaftsCenter Istanbul.
Stand: 19.03.2024